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Berufliche Hotelkosten von der Steuer absetzen - so geht's

Hotelkosten können von der Steuer abgesetzt werden.
Hotelkosten können von der Steuer abgesetzt werden.
Beruflich veranlasste Hotelkosten können bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Um dies zu erreichen, müssen lediglich ein paar Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Hotelkosten Sie absetzen können

  • Wenn Sie aus beruflichen Gründen auswärts übernachten und aus diesem Grund ein Hotelzimmer buchen, dann können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen, müssen hierbei jedoch einiges beachten:
  • Die Hotelkosten bestehen nicht nur aus den reinen Übernachtungskosten. Sie werden sicherlich ein Zimmer mit Frühstück gebucht haben oder das Frühstück selbst bezahlt haben. Ferner müssen Sie natürlich zu Abend essen und haben sich eventuell aus der vorhandenen Minibar bedient. Um diese Kosten absetzen zu können, müssen Sie diese erst differieren:
  • Die reinen Übernachtungskosten werden mit einem vergünstigten Steuersatz von 7% berechnet. Sollte das Frühstück im Zimmerpreis inbegriffen sein, so werden auch diese Kosten mit dem vergünstigten Steuersatz angesetzt. Im anderen Fall - wenn Sie das Frühstück selbst bezahlt haben - wird das Frühstück mit dem regulären Steuersatz berechnet. Gleiches gilt für das Abendessen und den Verzehr aus der Minibar.

Belege sammeln für Übernachtungs- und Verpflegungskosten

  • Beruflich veranlasste Hotelkosten können Sie bei der Steuererklärung unter Werbungskosten absetzen. Damit dies vom Finanzamt problemlos akzeptiert wird, müssen Sie eine Rechnung vorlegen können. Bezüglich der unterschiedlich hohen Steuersätze sollten Sie darauf achten, dass Sie einzelne Rechnungen vom Hotel erhalten.
  • Ferner könnte es aus steuerlicher Sicht günstiger sein, wenn Sie die Verpflegungskosten nicht per Nachweis, sondern pauschal abrechnen. Je nachdem, wie lange Sie sich von Ihrem Wohnort entfernt befanden, wurden verschiedene Pauschbeträge von Staat festgelegt. Informieren Sie sich aus dem Grund vorher, ob diese Pauschbeträge höher liegen als die tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Sollten Sie selbstständig sein, so können Sie die Verpflegungskosten ebenfalls als Geschäftsessen absetzen.
  • Gleichgültig, ob Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind: Sie müssen dem Finanzamt gegenüber immer nachweisen können, dass die Hotelkosten beruflich veranlasst waren. Als Arbeitnehmer können Sie sich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen, als Unternehmen müssen Sie Geschäftskontakte nachweisen können.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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