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Berufsgenossenschaft und öffentlicher Dienst - Wissenswertes

Arbeitsunfälle mit der Berufsgenossenschaft vermeiden!
Arbeitsunfälle mit der Berufsgenossenschaft vermeiden!
Im Moment gibt es in Deutschland keine Berufsgenossenschaft "Öffentlicher Dienst". In diesem Fall sind die Unfallkassen "Öffentlicher Dienst" und die Landesverbände der "Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst" zuständig.

Berufsgenossenschaft für Gewerbe und Handel

  • In Deutschland gibt es zurzeit (Stand 2012) keine Berufsgenossenschaft "Öffentlicher Dienst". Vielmehr sind die Institutionen der gesetzlichen Unfallversicherung im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich organisiert.
  • Die Sozialversicherungsträger haben die Aufgabe, Berufskrankheiten, Wege- und Arbeitsunfälle oder andere Gesundheitsgefahren, die berufliche Ursachen haben können, zu vermeiden.
  • Dies geschieht vorwiegend durch Beratungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Außerdem schulen die Genossenschaften Mitarbeiter in Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit und arbeiten eng mit Medizinern zusammen, wenn es zu einer Krankheit durch Beruf oder einen Wegeunfall kommt.
  • Sie unterstützen die Kranken finanziell und sorgen durch Rehabilitationsmaßnahmen für eine schnelle Genesung.

Unfallversicherungsträger "Öffentlicher Dienst"

  • Angestellte im öffentlichen Dienst sind bei Unfallkassen versichert. Genau wie die Berufsgenossenschaften sind sie bei der "Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung" organisiert.
  • Im Gegensatz zum Gewerbe mit neun Berufsgenossenschaften, gibt es für Angestellte der öffentlichen Hand Unfallkassen für verschiedene Bereiche, wie Eisenbahn, Post oder Feuerwehr.
  • Diese Unfallversicherungsträger besitzen dieselben Aufgaben, wie Berufsgenossenschaften und versichern ihre Arbeitnehmer im Gesundheitsdienst, Verwaltungen, Bauwesen, Verkehr- und Nachrichtenwesen, Land-, Garten- und Forstwirtschaft und in Entsorgungs-, Reinigungs-und Versorgungseinrichtungen. Auch Angestellte in kulturellen Einrichtungen, wie Theater, Oper und Museen sind bei den Unfallkassen versichert.
  • Die Aufgaben der Unfallkassen "Öffentlicher Dienst" sind dieselben, wie die der Berufsgenossenschaften.
helpster.de Autor:in
Diana Kossack
Diana KossackIm Bereich Schule gibt Diana ihr Wissen aus Ihrem Studium der Germanistik, Romanistik und Journalismus weiter. Außerdem schreibt die Autorin regelmäßig über Beruf & Karriere und gibt auch bei uns zahlreiche Tipps & Tricks weiter.
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