Wer eine Berufskleidung absetzen kann
Berufskleidung können Sie steuerlich absetzen, wenn Sie selbstständig oder Arbeitnehmer sind:
- Berufskleidung können Sie dann steuerlich absetzen, wenn diese Kleidung zu 100% nur in Ihrem Beruf getragen werden kann. Dies bedeutet, dass es sich um eine Kleidung handeln muss, die normalerweise im privaten Leben nicht getragen wird.
- So fällt unter eine typische Berufskleidung zum Beispiel der Arbeitskittel eines Automechanikers oder die weiße Berufskleidung von Ärzten, Krankenschwestern und Laborangestellten.
- Sobald Sie eine Kleidung ebenfalls im privaten Leben tragen könnten - zum Beispiel einen Anzug oder eine elegante Bluse - fällt diese Kleidung nicht mehr unter die Rubrik Berufskleidung, selbst wenn Sie diese Kleidung nur während der Arbeit tragen.
Die Berufskleidung steuerlich absetzen
Berufskleidung zählt zum Arbeitsmaterial und kann aus diesem Grund wie folgt abgesetzt werden:
Sie möchten den neu gekauften Anzug von der Steuer absetzen? Dann sollten Sie hierbei einiges …
- Wenn Sie selbstständig sind, dann können Sie die Berufskleidung steuerlich absetzen, indem Sie diese unter den Ausgaben aufführen.
- Sollten Sie hingegen Arbeitnehmer sein, dann fällt die Berufskleidung unter die Rubrik Werbungskosten. Aus diesem Grund können Sie die Berufskleidung in der Einkommenssteuererklärung im Formular Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (Anlage N) eintragen.
- Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber erhalten, dann müssen Sie diesen natürlich von den entstandenen Kosten abziehen und Sie dürfen nur den verbleibenden Differenzbetrag eintragen.
- Selbstverständlich müssen Sie in beiden Fällen der Einkommenssteuererklärung die Originalbelege beilegen.
Sie dürfen im Übrigen nicht nur den Kauf der Berufskleidung steuerlich absetzen, sondern auch die Reinigungskosten, die für die Berufskleidung anfallen.
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