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Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug - das sollten Sie für das Finanzamt wissen

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug muss beantragt werden. Sie müssen diese Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug immer dann beantragen, wenn Ihnen die bisherige Steuerkarte abhanden gekommen ist.

Eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ist wichtig

  • Dass seit 2010 keine Lohnsteuerkarten mehr vom Arbeitgeber an Sie zurückgegeben werden, hängt mit der schnelllebigen Zeit der elektronischen Übertragung zusammen. Somit wird jeweils zu Beginn eines Jahres ein elektronischer Auszug für die Lohnbescheinigung ausgestellt, welche der Arbeitgeber bislang zum Beginn eines jeden Jahres an Sie ausgehändigt hat.
  • Für das laufende Jahr bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber ebenfalls noch diesen elektronischen Auszug für die Lohnbescheinigung des letzten Jahres. Damit können Sie wieder Ihre Einkommensteuererklärung für das rückwirkende Jahr abgeben, um Ihr zu versteuerndes Einkommen noch etwas zu senken.

Es gibt keine Lohnsteuerkarte mehr

  • Dabei geben die Stadtverwaltungen immer mehr Befugnisse an die zuständigen Finanzämter ab, vor allem auch bei Verlust Ihrer Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung. Diese müssen Sie auf einem besonderen Formular, dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
  • Wenn Sie dieses Formular nicht haben und einen formlosen Antrag stellen, wird Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt diesen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zustellen. Diesen müssen Sie dann nur noch entsprechend ausfüllen und dann wieder an das Finanzamt zurücksenden oder auch dort persönlich abgeben.
  • In diesem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug müssen Sie dann wahrheitsgemäß und ausdrücklich versichern können, dass Ihnen Ihre alte Steuerkarte oder Ersatzbescheinigung abhandengekommen ist und Sie diese auf keinen Fall für ein weiteres Beschäftigungsverhältnis benutzen.
  • Allerdings sollten Sie beachten, dass die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für das laufende Jahr nur bis zum Ablauf des gleichen Jahres erfolgen kann, also sollten Sie nicht zu lange damit warten. Der Antrag sowie die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ist für Sie kostenlos.
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