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Betriebsrente auszahlen lassen - das sollten Sie beachten

Die Betriebsrente wurde fürs Alter vorgesehen.
Die Betriebsrente wurde fürs Alter vorgesehen.
Kann man sich die Betriebsrente auszahlen lassen? Die Betriebsrente ist eine vom Arbeitgeber abgesicherte Vorsorgeeinheit. Sie können sich Ihre Betriebsrente nur bei geringer Zugehörigkeit auszahlen lassen.

Was ist eine Betriebsrente?

  • Seit dem Jahre 2002 hat der Gesetzgeber die Arbeitgeber dazu aufgefordert, einen Teil des Entgelts des Arbeitnehmers in eine betriebliche Vorsorge zu stecken, da die gesetzliche Rente für den Arbeitnehmer in späteren Jahren nicht reichen wird. Dies ist auch in den Tarifverträgen verankert. In den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber noch einen monatlichen Zuschuss für diese besondere Vorsorge. 
  • Eine Betriebsrente ist eine besondere Form der Altersvorsorge für den Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Betriebsrente, soweit dies im Tarifvertrag vorgesehen und geregelt ist. Zudem hat der Arbeitnehmer den Vorteil, dass die Betriebsrente vom Staat nicht versteuert wird.

Warum die Rente auszahlen lassen?

  • Bei Insolvenz des Arbeitgebers ist die Betriebsrente durch einen Pensionsfonds gesichert, welcher nicht in die Insolvenzmasse einzieht. Sie können Ihre Betriebsrente auch als besondere Vorsorge für den Todesfall verwenden, nur muss dies durch eine besondere Versicherung geregelt sein.
  • Wenn Sie nur für einen kurzen Zeitraum von rund fünf Jahren bei diesem Arbeitgeber beschäftigt waren, können Sie sich die Betriebsrente als Abfindung auszahlen lassen. Sollten Sie danach allerdings arbeitslos werden, so müssen Sie zunächst von Ihrer Abfindung leben, bis die Zahlung verbraucht ist. Es erfolgt zwar keine Sperre des Arbeitsamtes, sondern es erfolgt in diesem Zeitraum lediglich keine Zahlung.
  • Die Betriebsrente ist zwar eine Absicherung fürs Alter, doch dann haben Sie als Rentner in der Regel lediglich zwischen 75,- Euro und 150,- Euro an zusätzlicher Rente. Wenn Sie darauf verzichten möchten, können Sie sich Ihre Betriebsrente auch in einer Summe als Abfindung auszahlen lassen, damit Sie einen größeren Betrag zur Verfügung haben. Allerdings müssen Sie diese Abfindung noch versteuern.
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