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Betrugsanzeige - so stellen Sie sie richtig

Wehren Sie sich gegen Betrug und erstatten Sie Betrugsanzeige.
Wehren Sie sich gegen Betrug und erstatten Sie Betrugsanzeige.
Sie sind Opfer eines Betruges geworden? Sie sollten unbedingt eine Betrugsanzeige erstatten. Die Strafandrohung bei Betrug liegt in Deutschland bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. An diesem hohen Strafmaß sehen Sie, dass Betrug ein Straftatbestand mit großem Unrechtsgehalt ist.

Was Sie benötigen:

  • Absicht, Strafanzeige zu erstatten
  • Nachweise als Beweismittel

Wenn Sie betrogen worden sind, sollten Sie nicht zögern und eine Betrugsanzeige erstatten. Sie können vielleicht anschließend Schadenersatzansprüche geltend machen und das Resultat des Strafverfahrens im Zivilprozess nutzen.

So erstatten Sie eine Betrugsanzeige

Betrug kann auf unterschiedliche Arten begangen werden. Vielleicht sind Sie im Internet betrogen worden oder man hat Sie bei einem Haustürgeschäft reingelegt oder sonst wie dazu gebracht eine Vermögensverfügung zu leisten.

  • Die Betrugsdelikte basieren immer darauf, dass sich jemand einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, indem er falsche Tatsachen vorspielt, wahre Tatsachen entstellt oder unterdrückt oder einen Irrtum erregt oder unterhält. Versucht der Täter lediglich einen Betrug, ist dies auch bereits strafbar.
  • Als Opfer eines Betruges sollten Sie unbedingt sämtliche Beweise, die Sie haben, aufbewahren. Hierzu zählen Schriftstücke, E-Mails, Rechnungen Quittungen sowie Belege jeglicher Art.
  • Wenden Sie sich an eine Strafverfolgungsbehörde und erstatten dort Betrugsanzeige. Sie können hierzu die zuständige Polizeidienststelle aufsuchen. Erläutern Sie einem Polizeibeamten den Tathergang. Achten Sie darauf, dass Sie die Geschehnisse chronologisch und möglichst vollständig wiedergeben. So erleichtern Sie die Ermittlungsarbeit. Zeigen Sie dem Polizeibeamten Ihre Nachweise.
  • Wenden Sie sich an den Verbraucherschutz, vielleicht liegt ein gewerblicher Betrug vor und der Täter ist der Verbraucherschutzzentrale bereits bekannt oder der Täter wurde bereits mit einer Betrugsanzeige angezeigt. 
  • Sie können Schadenersatzansprüche geltend machen, indem Sie gegen den Täter vorgehen. Eventuell ist ein Zivilprozess erforderlich. Sie sollten sich in diesem Fall an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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