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Bewerbungsschreiben für die Schule - Wissenswertes zum zweiten Bildungsweg

Als Erwachsener können Sie Ihren Schulabschluss nachholen.
Als Erwachsener können Sie Ihren Schulabschluss nachholen.
Sind Sie mit Ihrem Schulabschluss nicht zufrieden und möchten Sie diesen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den zweiten Bildungsweg wählen. Eine entsprechende Schule gibt es in vielen größeren Städten. Mitunter müssen Sie ein Bewerbungsschreiben verfassen. In diesem sollten Sie Ihre Motivation darlegen.

Haben Sie in der Schule nicht so gut gelernt oder diese aus irgendwelchen Gründen abgebrochen, können Sie einen Schulabschluss im zweiten Bildungsweg nachholen. Schulabschlüsse können für die Sekundarstufen I und II nachgeholt werden. Unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können Sie ein Bewerbungsschreiben an eine Schule in Ihrer Nähe senden.

Als Erwachsener noch einmal zur Schule gehen

  • Im zweiten Bildungsweg können Sie vom einfachen Hauptschulabschluss bis zum Abitur alle Schulabschlüsse nachholen. Es gibt verschiedene Schulformen, Sie haben die Wahl zwischen einer Tagesschule und einer Abendschule. In Letzterer können Sie tagsüber Ihrer Arbeit nachgehen.
  • Suchen Sie eine Schule in Ihrer Nähe, informieren Sie sich über das Angebot und verfassen Sie dann ein Bewerbungsschreiben, dem Sie die notwendigen Unterlagen beilegen. Dieses senden Sie vor Ablauf des Bewerbungszeitraums an die Schule.

Das Bewerbungsschreiben für den zweiten Bildungsweg verfassen

  • Im Bewerbungsschreiben sollten Sie darlegen, was Sie bislang gemacht haben. Dies ist ergänzend zum Lebenslauf wichtig, damit festgestellt werden kann, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Wollen Sie einen Abschluss der Sekundarstufe I nachholen, müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein und seit Ihrer zehnjährigen Schulpflicht muss ein Jahr vergangen sein. Für den zweiten Bildungsweg müssen Sie ein Mindestalter von 19 Jahren und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einer Arbeit nachweisen können. Mitunter wird auch die Erziehung eines Kindes anerkannt. Legen Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben für die Schule des zweiten Bildungsweges genau dar, was Sie in den betreffenden Jahren gemacht haben, um die Entscheidung für die Aufnahme positiv zu beeinflussen.

Um im zweiten Bildungsweg einen Platz zu bekommen, müssen Sie nicht zwingend einen lückenlosen Lebenslauf nachweisen können. Vielmehr sollten Sie die notwendige Motivation mitbringen, dieses Mal durchzuhalten und den angestrebten Abschluss zu schaffen.

Bewerbungsschreiben und Auswahlverfahren an Fachhochschulen

  • Die Auswahlkriterien für einen Studienplatz an Fachhochschulen legen die Hochschulen eigenständig fest, die in sogenannten Zulassungssatzungen festgeschrieben sind.
  • Dazu zählen meist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung für den jeweiligen Studiengang und bestimmte Einzelnoten, die je nach Fach unterschiedlich sein können.
  • Viele Fachhochschulen verlangen einen absolvierten fachspezifischen Studierfähigkeitstest mit Hinzuziehung eines Auswahlgesprächs. Über Einzelheiten und Zugangsvoraussetzungen sollten Sie sich rechtzeitig an der jeweiligen Hochschule bzw. auf deren Homepage im Internet erkundigen.
  • Sind mehr Bewerber als Studienplätze an einer Fachhochschule vorhanden, kann auch die Vorbildung durch eine Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder außerschulische Leistungen ausschlaggebend für die Vergabe der Studienplätze sein. Man spricht in diesem Fall von so genannten „Creditpoints“.
  • Nennen Sie auf jeden Fall Ihre bis zur Bewerbung absolvierten Praktika und ehrenamtlichen Tätigkeiten, die sicher als Pluspunkte gewertet werden.
  • Haben Sie die Möglichkeit, ein gesondertes Bewerbungsschreiben abzugeben, sollten Sie darin Ihr Berufsziel unter Einhaltung der Formvorschriften klar und deutlich in den Vordergrund stellen. Dieses sollte sich natürlich mit den Fächerangeboten der Fachhochschule gut vereinbaren lassen. 
  • Sie hinterlassen mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen auch Ihr Charakterprofil, das Aufschluss über Ihre Wettbewerbschancen gibt.

Einschreibebedingungen und Einschreibefrist der Fachhochschule beachten

  • Die Einschreibefristen sowohl für das Winter- als auch für das Sommersemester sollten Ihnen bekannt sein. So läuft beispielsweise die Bewerberfrist zum kommenden Wintersemester jeweils am 15. Juli des laufenden Jahres oder am 15. Januar für das Sommersemester ab. Später eingereichte Bewerbungen werden in der Regel nicht berücksichtigt.
  • Auf der Homepage Ihrer infrage kommenden Fachhochschulen erfahren Sie, ob nur eine Online-Bewerbung auf dem Online-Bewerberportal der Schule möglich ist. Dann sollten Sie Informationen für einen Bachelor-Zulassungsantrag einholen und diesen rechtzeitig an die Fachhochschulen stellen.
  • Wenn Sie Ihre Online-Bewerbung ausgefüllt, nochmals überprüft und abgesendet haben, erhalten Sie normalerweise eine Bewerbernummer mitgeteilt.
  • Eventuell können Sie zusätzlich eine PDF-Datei mit den eingegebenen Angaben ausdrucken. In diesem Fall kann von Ihnen eine Unterschrift gewünscht werden. Dieses Dokument soll dann mit den erforderlichen Unterlagen Ihres Studienganges an die entsprechende Fachhochschule gesandt werden.
  • In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen achten.
  • Achten Sie darauf, dass alle eingereichten Dokumente stets in beglaubigter Kopie abgesendet werden.
  • Auf allen Unterlagen sollten Sie Ihre Bewerbernummer vermerken, die auch bei jeder Rückfrage erforderlich ist.
  • Zu den Mindestangaben gehören außer einem Bewerbungsschreiben ein lückenloser Lebenslauf mit Nennung von Schulbildung, berufliche Tätigkeiten, Praktikum mit Angabe der Dauer oder einer eventuell absolvierten Ausbildung.
  • Sollten Sie bereits ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert haben, sollten Sie dies unbedingt an entsprechender Stelle einfügen.
  • Als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie den erfolgreichen Abschluss der Fachhochschulreife oder des Abiturs erbringen.
  • Ob für Ihren Studiengang ein Vorpraktikum als Zugangsvoraussetzung verlangt wird, müssen Sie ebenfalls vor der Immatrikulation, also dem Einschreiben an der jeweiligen Schule, abklären. Teilweise wird ein Grundpraktikum von acht Wochen verlangt und muss vor Beginn des Studiums abgeleistet werden.

Ihre Bewerbung muss schließlich überzeugen. Erst dann haben Sie optimale Chancen für Ihr Studium genutzt. 

Weitere Autorin: Klothilde Brauchle

helpster.de Autor:in
Caroline Schröder
Caroline SchröderGundula hat mit ihren Artikeln in Elektronik & Computer ihre Hobbys zum Beruf gemacht. Ihre Schwerpunkte sind Unterhaltungselektronik und Fotografie. Als gelernte Krankenschwester gibt sie fachkundige Auskunft über viele Themen bezüglich Gesundheit.
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