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Blechschaden und Fahrerflucht - was tun als Beobachter?

Fahrerflucht und Blechschaden - was tun als Zeuge?
Fahrerflucht und Blechschaden - was tun als Zeuge?
Als Beobachter eines Unfalls im Straßenverkehr, der einen Blechschaden zur Folge hat, sollten Sie sich unbedingt zu erkennen geben. Hierdurch wird manchmal schon verhindert, dass der Verursacher Fahrerflucht und damit eine Straftat begeht.

Einen Unfall mit Blechschaden beobachtet - was tun?

  • Fahrerflucht begeht derjenige, der beim Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr einen Unfall verursacht - dadurch ein nicht unerheblicher Personen- oder Blechschaden entstanden ist - und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Ein nicht unerheblicher Blechschaden liegt schon vor, wenn ein Schaden von unter 40,- Euro entstanden ist. Wenn Sie einen Unfall beobachten haben, sind Sie kein Unfallbeteiligter i.S. des § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), sondern Zeuge.
  • Als Zeuge können Sie mithelfen, dass der Verursacher eines Blechschadens nicht einfach so wegfährt und Fahrerflucht begeht, indem Sie sich zu erkennen geben. Wenn der Fahrzeugführer nämlich mitbekommt, dass er bei der Verursachung des Unfalls beobachtet wurde, hindert ihn dies oft daran, unerlaubt den Unfall zu verlassen und damit eine Straftat zu begehen.

Fahrerflucht - was machen Sie als Zeuge?

  • Wenn Sie eine Fahrerflucht beobachtet haben - der Flüchtige hat einen nicht unerheblichen Blechschaden verursacht und ist einfach weggefahren - dann notieren Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Autos. Schreiben Sie sich auch die Fahrzeugmarke und den -typ auf. Sollten Sie den Verursacher sowie den Geschädigten kennen, dann sagen Sie sofort dem Geschädigten Bescheid. Dieser wird dann alles Weitere in die Wege leiten.
  • Merken Sie sich als Zeuge einer Fahrerflucht genau die Unfallzeit. Beobachten Sie, wohin der Verursacher eines nicht unerheblichen Blechschadens geflüchtet ist. Wichtig zur Aufklärung der Fahrerflucht ist auch die Beschreibung des Fahrers. War es ein Mann oder eine Frau? Was hatte der Fahrer an? Waren noch weitere Insassen im Auto? Schreiben Sie sich die Einzelheiten auf, aber fügen Sie nichts hinzu. Rufen Sie dann die Polizei unter 110 an.

Was kommt als Zeuge auf Sie zu?

  • Wenn Sie eine Fahrerflucht beobachtet - wo ein nicht unerheblicher Blechschaden entstanden ist - und sich als Zeuge gegenüber der Polizei zur Verfügung gestellt haben, dann werden Sie von der Polizei aufgefordert, den Vorfall noch mal genau schriftlich wiederzugeben.
  • Sollte der Vorfall - Fahrerflucht mit einem nicht unerheblichen Blechschaden - vor Gericht verhandelt werden, werden Sie als Zeuge geladen, um dort noch mal genau zu berichten, was Sie gesehen haben. Sie sind dann für das Gericht ein besonders wichtiges Beweismittel! Trotz dieser Unannehmlichkeiten - die vielleicht sein könnten - sollten Sie mithelfen, dass der Verursacher eines Unfalls gestellt wird. Eventuell sind Sie das nächste Mal von einer Fahrerflucht betroffen und auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen.
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