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Bohren am Samstag - Beachtenswertes

Bohren ist am Samstag nur außerhalb der Ruhezeiten gestattet.
Bohren ist am Samstag nur außerhalb der Ruhezeiten gestattet.
Bohren am Samstag ist immer dann unproblematisch möglich, wenn Sie in einem Einfamilienhaus wohnen. In Mietshäusern gelten jedoch Ruhezeiten. Die sind meistens in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegt.

Das Bohren am Samstag in einem Mietshaus

  • Das Bohren kann in einem Mietshaus eine Lärmbeeinträchtigung für die Nachbarn sein. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn während der Ruhezeiten gebohrt oder anderer Lärm verursacht wird. Außerhalb der Ruhezeiten darf Lärm verursacht werden.
  • Oftmals ist im Mietvertrag geregelt, wann die Ruhezeiten sind. Es kann auch sein, dass der Mietvertrag Bezug nimmt auf die Hausordnung oder die Hausordnung als Anlage zum Mietvertrag mit Bestandteil der Vereinbarungen wird. So können Sie dann in der Hausordnung genau nachlesen, wann die Ruhezeiten sind. Viele Vermieter hängen die Hausordnung auch im Hausflur aus, so kann dies von jedem nachgelesen werden.
  • Viele vereinbaren Ruhezeiten von montags bis freitags von 12 bis 15 Uhr.  Am Samstag ist dann oftmals auch die Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist Lärm ganz zu vermeiden. Nachts ist von 22 bis 7 Uhr morgens Lärm zu vermeiden.
  • Lärm dürfen Sie samstags vormittags und nachmittags verursachen, jedoch nicht in der Mittagsruhe. Die Mittagsruhe dient vielen Menschen, um sich zu entspannen oder einen Mittagsschlaf zu halten. Dies ist vor allem für Kinder und ältere Menschen sehr wichtig. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft.

Diese Rechtsfolgen drohen bei Missachtung der Ruhezeiten

  • Wer am Samstag unbedingt bohren will und keine Rücksicht auf die Mittagsruhe nimmt, der muss bei einer einmaligen Ruhestörung noch keine weiteren Rechtsfolgen befürchten. Kommt es jedoch wiederholt zu einer Ruhestörung in den Ruhezeiten, kann es sein, dass sich die Nachbarn beschweren.
  • Grundsätzlich hat jeder Mieter das Recht, von seinem Vermieter zu verlangen, dass die Störung abgestellt wird. Wenden sich andere Mieter an den Vermieter, so muss der Vermieter den Störer auffordern, die Lärmbelästigung zu unterlassen und sich an die Hausordnung zu halten.
  • Dies kann entweder mündlich oder schriftlich geschehen. Der Vermieter kann auch ein Unterlassen der Lärmbelästigung verlangen und daran eine Kündigungsandrohung knüpfen. Verstößt der Störer dann erneut gegen die Hausordnung, so kann dies zu einer Kündigung führen, wenn vorab eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung erfolgt ist.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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