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Brille steuerlich absetzen - so geht's

Setzen Sie die Brille steuerlich ab.
Setzen Sie die Brille steuerlich ab.
Es kann sein, dass Sie im Laufe Ihres Lebens eine Brille oder unter Umständen auch Kontaktlinsen haben müssen. Leider wurden durch die Gesundheitsreform die Leistungen der Krankenkassen gestrichen, doch Sie können die Kosten steuerlich absetzen.

Eine Brille können Sie steuerlich absetzen

  • Seit der Gesundheitsreform werden die Patienten von ihren Krankenkassen recht kräftig zur Kasse gebeten. Dazu zählt auch, dass die komplette Untersuchung der Augen für den Patienten nicht kostenlos ist. Ebenso fallen die Zuschüsse für eine Brille bzw. Kontaktlinsen weg, sodass der Patient alle Kosten selbst übernehmen muss.
  • Unter Umständen benötigen Sie irgendwann in Ihrem Leben eine Brille. Zunächst steht der Gang zum Augenarzt an, damit er die genauen Werte feststellen kann. Damit Sie Ihre Augen richtig untersuchen lassen, inklusive einer Augendruckmessung, werden schon einmal 40,- Euro von Ihnen verlangt.
  • Sind Sie beim Augenarzt fertig, kommt der Gang zum Optiker. In den meisten Fällen schauen Sie nach besonderen Angeboten bei den Brillengestellen, damit nicht schon hier die Kostenspirale nach oben schnellt. Wenn Sie Glück haben, brauchen Sie nur eine Einstärkenbrille. Dies bedeutet, dass Sie die Brille nur zum Lesen oder für die Weitsicht benötigen.
  • Haben Sie nicht so viel Glück, benötigen Sie entweder zwei Brillen oder eine Gleitsichtbrille, mit der Sie sowohl weit sehen als auch gut lesen können. Hier ist die Kostenfrage zwischen Kunststoffgläsern oder Gläsern aus Glas. Die Kunststoffgläser sind leichter und zudem günstiger. Eine Entspiegelung kostet je nach Stärke zwischen 80,- und 160,- Euro zusätzlich. Damit Sie nicht ganz alleine auf den Kosten hängen bleiben, können Sie die gesamten Kosten für die Brille und auch die besondere Untersuchung als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen.
  • In der Einkommensteuererklärung in Zeile 68 können Sie die Kosten für Ihre Brille steuerlich absetzen. Haben Sie noch andere Aufwendungen für Medikamente, spezielle ärztliche Untersuchungen oder Hilfsmittel, so können Sie auf einem gesonderten Blatt eine Aufstellung aller Kosten aufführen und die gesamte Summe der Aufwendungen tragen Sie in die Zeile 68 ein. Haben Sie keine weiteren außergewöhnlichen Belastungen, so tragen Sie die Gesamtsumme in die Zeile 70 ein, und Ihr zu versteuerndes Einkommen wird erheblich gemindert.
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