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Buchführung - Aufgaben und Grundsätze

Die Buchführung gibt genaue Auskunft über die Wirtschaftlichkeit.
Die Buchführung gibt genaue Auskunft über die Wirtschaftlichkeit.
Jeder Betrieb muss eine Buchführung vornehmen, um sämtliche zahlenmäßig erfassbaren Vorgänge belegen zu können. Doch welche Aufgaben erfüllt diese Art der Aufzeichnung für den Unternehmer?

Aufgaben und Sinn der Buchführung

  • Mithilfe der Buchführung werden in einem Betrieb alle geschäftlichen Vorgänge festgehalten und belegt. Dazu gehören sämtliche Ausgaben und Einnahmen. Es gehört zu den Aufgaben dieser Aufstellung, ohne Lücken und der zeitlichen Abfolge entsprechend zu informieren.
  • Da in der Buchführung alle Geschäftsvorgänge zahlenmäßig und sachlich korrekt dargestellt werden müssen, dient sie dem Unternehmer nicht nur dazu, seiner Informationspflicht gegenüber den Steuerbehörden nachzukommen, sondern auch der eigenen Übersicht.
  • Die sogenannte doppelte Buchführung ist die in der privaten Wirtschaft praktizierte Form der Finanzbuchhaltung. Sie wurde bereits im Italien des Mittelalters entwickelt und blieb bis heute weitgehend in ihrer Ursprungsform erhalten.
  • Die Bilanz der Buchführung stellt das aktive (verfügbare) und passive (finanzierte) Vermögen eines Unternehmens dar und erfüllt somit die Aufgaben, geschäftliche Erfolge und Wirtschaftlichkeit zu dokumentieren.
  • Außer der Buchführungspflicht gegenüber den Behörden ist diese Art der Aufzeichnung auch die wesentliche Informationsgrundlage für Mitinhaber, Geldgeber oder Kaufinteressenten.

Grundlagen der Buchführung

Eine korrekte Buchführung muss nach bestimmten Grundsätzen erfolgen, die auf den kaufmännischen Prinzipien von Klarheit (alles muss eindeutig und übersichtlich sein) und Wahrheit (nur tatsächliche Vorgänge dürfen gebucht werden) basieren. Daraus ergeben sich folgende Regeln:

  • Die Belegpflicht besagt, dass Geschäftsvorgänge nur dann gebucht werden dürfen, wenn entsprechende Belege vorhanden sind.
  • Die sogenannten Organisationsgrundsätze beziehen sich auf den nachvollziehbaren Umgang mit Belegen und auf die Struktur der Aufzeichnung.
  • Die Buchungsgrundsätze sollen u. a. die Nachvollziehbarkeit, die Klarheit, die korrekte zeitliche Abfolge und die Vollständigkeit der Aufzeichnungen gewährleisten.
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