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Bücherindex in Deutschland - so sehen Sie ihn ein

Erfahren Sie, welche Bücher verboten sind.
Erfahren Sie, welche Bücher verboten sind. © Lupo / Pixelio
Es gibt verschiedene Gründe, warum Bücher in Deutschland verboten oder nur einem Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen. Bücher mit jugendgefährdendem Inhalt landen auf einer Liste, die oft als Bücherindex oder nur als Index bezeichnet wird. Diese Liste ist öffentlich, aber nicht unbedingt für jeden einfach zugänglich.

Verbotene Bücher in Deutschland

  • Maßgeblich für den Bücherindex in Deutschland ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Diese setzt generell Medien auf einen Index, einen eigenständigen Bücherindex gibt es also nicht, dieser ist Teil des gesamten Index.
  • Laut § 18 JuSchG wird in Deutschland eine Liste jugendgefährdender Medien geführt. Diese Liste teilt sich in die Kategorien A bis E. Die Listenteile A, B und E sind öffentlich. Die Liste erscheint einmal im Quartal.
  • Die Teile C und D betreffen keine Bücher, sondern Webseiten und ähnliche Telemedien sowie Flugblätter. Diese Liste ist nicht öffentlich, Sie können nur unter Angabe der konkreten URL nachfragen, ob diese Seite verboten ist. Die Titel auf diesen Listen werden nicht öffentlich bekannt gegeben, da die Gefahr besteht, dass genau diese Bekanntgabe werbend wirkt.
  • Wenn Sie die Listen A, B und E einsehen möchten, müssen Sie sich an die BPjM wenden. Da eine solche Liste auch werbend wirken kann, werden diese Listen üblicherweise nur an Behörden, öffentliche Bibliotheken, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen herausgegeben. Sie dürfen sich mit den Titeln auf der Liste auseinandersetzen, über diese Titel sprechen, aber nicht mit dem Inhalt der Liste werben.

Bücher auf dem Bücherindex

Die Tatsache, dass diese Liste von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geführt wird, lässt vermuten, dass Sie auf der Liste nur Werke finden können, die jugendgefährdend sind, während Bücher die aufgrund des Strafgesetzbuchs verboten sind, dort nicht verzeichnet sind. Dem ist aber nicht so:

  • Die Liste A enthält alle Werke, die als jugendgefährdend eingestuft worden sind. Auf dieser Liste landen also alle Medien, welche geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden.
  • Die Liste B enthält Werke, die nach Ansicht der BPjM einem absoluten Verbreitungsverbot nach dem Strafgesetz unterliegen. Dazu gehören Gewaltpornografie, Tierpornografie und Kinderpornografie. Aber auch Werke, die Verletzungen der Menschenwürde zum Beispiel Gewaltverherrlichung beinhalten, sind auf dieser Liste, ebenso die Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen oder Volksverhetzung.
  • Beachten Sie dabei, dass der Bücherindex auf der Liste B ein Anhaltspunkt ist, ob ein Buch verboten ist. Im Einzelfall kann in Deutschland nur ein Gericht entscheiden, ob ein Werk aus der Liste B tatsächlich verboten ist.

Ein komplettes Verzeichnis aller Bücher auf dem Bücherindex werden Sie kaum im Internet finden, weil eine solche Veröffentlichung juristisch gesehen heikel wäre, sie könnte als Werbung für diese Bücher aufgefasst werden. Es ist aber kein Problem, sich bei Jugendschutzorganisationen, in Bibliotheken oder bei der BPjM über verbotene Bücher zu informieren.

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