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Chiptuning und TÜV - Beachtenswertes

Auch Chiptuning ist ein großer Eingriff in den Motor.
Auch Chiptuning ist ein großer Eingriff in den Motor.
Chiptuning wird oft als eine einfache und preiswerte Art angepriesen, wie aus einem Motor mehr Leistung herausgeholt werden kann. Manche Anbieter behaupten, dass es keine Gefahr für den Motor darstellt und der TÜV keine Einwände haben würde. Das ist so nicht korrekt.

So wirkt Chiptuning

  • Jeder Motor hat bestimmte Reserven, die nicht genutzt werden. Diese sind in der Regel wichtig, damit er lange hält und sparsam im Verbrauch ist. Durch Chiptuning gehen Sie an diese Reserven, was nie von Vorteil ist.
  • Da durch die Tuningmaßnahme die Leistung des Motors verändert wird, müssen Sie diese immer beim TÜV eintragen lassen, das gilt auch, wenn Sie nur Teile verwendet haben, die eine ABE haben.
  • Da sich auch das Abgasverhalten ändert, kann es sein, dass Ihr Fahrzeug nach dem Tuning in eine andere Schadstoffklasse eingeordnet werden muss. Wenn Sie Pech haben, ist eine Zulassung wegen schlechter Abgaswerte sogar ausgeschlossen.

Da das Tuning ein erheblicher Eingriff in den Motor ist, sollten Sie es nur nach ausführlicher Beratung durch einen Fachmann durchführen lassen. Achten Sie darauf, dass nur Teile verwendet werden, die für Ihren Motor zugelassen sind.

Das ist beim TÜV zu beachten

Die Eintragung des Tunings ist mehr als eine Formsache. Grundsätzlich müssen folgende Messungen durchgeführt oder belegt werden, damit Sie eine Zulassung beim TÜV für das Chiptuning bekommen.

  • Es muss eine Abgasmessung nach der EG-Richtlinie 70/220/EWG vorgenommen werden.
  • Des Weiteren werden die Fahrgeräusche nach der EG-Richtlinie 70/157/EWG gemessen.
  • Die Motorleistung wird gemäß EG-Richtlinie 80/1269/EWG ermittelt und auch die Höchstgeschwindigkeit nach ECE-Regelung Nr. 68 ausgetestet.
  • Je nach der erzielten Steigerung kann auch eine Überprüfung der Bremsleistung nötig werden bzw. es kann sein, dass andere Reifen benötigt werden.

Wenn Sie über ein Teilgutachten oder eine ABE die entsprechenden Nachweise erbringen könne, müssen die Prüfungen nicht beim TÜV vorgenommen werden. Sollten Sie keine Gutachten haben, erfolgt die Prüfung dort im Rahmen einer Einzelabnahme.

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