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Cornercard kündigen - so geht's

Kündigen Sie Ihre Cornercard schriftlich!
Kündigen Sie Ihre Cornercard schriftlich!
Sie können Ihre Cornercard in wenigen Schritten kündigen. Das geht ganz einfach, berücksichtigen Sie nur, zuvor alle genehmigten Lastschriftverfahren zu widerrufen. Halten Sie sich an einige Hinweise.

Was Sie benötigen:

  • Cornercard

Eine Cornercard bietet viele Vorteile und finanzielle Flexibilität. Sie wird an vielen Orten akzeptiert und ist ein praktisches Zahlungsmittel. Wollen Sie jedoch eine andere Kreditkarte nutzen, können Sie die Cornercard kündigen.    

So kündigen Sie Ihre Cornercard

  • Zuerst prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen, bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cornercard wie Ihre Kündigungsfrist ist.
  • Nun berechnen Sie den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt.
  • Schreiben Sie nun das Kündigungsscheiben. Tragen Sie in die Betreffzeile ein „Kündigung meiner Cornercard“ und Ihre Cornercardnummer. Nun schreiben Sie, dass Sie zu dem berechneten Termin und hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen wollen. So wird Ihre Kündigung zum nächst möglichen Termin gültig, auch wenn Sie ihn falsch berechnet haben. Sie müssen dann kein weiteres Kündigungsschreiben schicken. Lassen Sie sich den Termin schriftlich bestätigen.
  • Nun schicken Sie das Kündigungsschreiben und Ihre zerschnittene Cornercard per Einschreiben – Rückschein ab. Schicken Sie das Schreiben und die zerschnittene Cornercard an die Corner Banca SA, Cornercard, Via Canova 16, 6901 Lugano.
  • Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Hotline 0844 00 41 41. Sicherlich wird man Ihnen Ihre Fragen dort schnell rund um die Uhr beantworten können. So schnell können Sie Ihre Cornercard kündigen.

Wissenswertes über die Cornercard-Verbindlichkeiten

  • Bevor Sie Ihre Cornercard kündigen, sollten Sie sämtliche Unternehmen informieren, die Sie per Lastschriftverfahren ermächtigt haben. Geben Sie dort eine andere Kontoverbindung an und teilen Sie mit, dass Sie Cornercard kündigen werden.
  •  Wer Cornercard kündigen möchte, muss vorab dafür sorgen, dass keine weiteren Abbuchungen mehr nach dem Kündigungsdatum getätigt werden.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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