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Darf man einen Laptop mit ins Flugzeug nehmen?

Vor dem Abflug sollten Sie den Laptop sicher verstauen.
Vor dem Abflug sollten Sie den Laptop sicher verstauen.
Bevor Sie sich auf den Weg in den Urlaub machen, sollten Sie sich erkundigen, was man als Passagier ins Flugzeug mitnehmen darf. Wie die Regelung für einen Laptop aussieht, ist besonders auf Geschäftsreisen interessant.

Was man mit ins Flugzeug nehmen darf

  • Die Beschränkungen für das Handgepäck im Flugzeug sind sehr streng, vor dem Abflug sollten Sie sicherstellen, dass Sie nichts mit sich führen, was man nicht mitnehmen darf. Bezüglich des Gepäcks und der erlaubten Menge, die frei aufgegeben werden darf, hat zudem jede Airline eigene Bestimmungen, daher ist es ratsam, dass man sich vorab darüber informiert.
  • Gefährliche Gegenstände dürfen nicht im Handgepäck transportiert werden, dazu zählen spitze Gegenstände wie Scheren oder Messer. Auch für Flüssigkeiten und Medikamente gibt es bestimmte Regelungen, es müssen alle Flüssigkeiten in einem durchsichtigen Plastikbeutel transportiert werden. Insgesamt dürfen nur 100 ml mitgeführt werden.
  • Elektronische Geräte, wie beispielsweise einen Laptop, können im Handgepäck mitgeführt werden. Während des Starts und der Landung müssen diese ausgeschaltet sein, ansonsten ist die Nutzung jedoch erlaubt, nur für Handys gilt das Verbot während des gesamten Fluges. Es ist ratsam, bei Zweifeln die Flugbegleiter zu fragen, diese können genaue Informationen geben.

Einen Laptop sicher verstauen

  • Achten Sie vor Abflug darauf, welche Bestimmungen für das Handgepäck für Ihre Airline gelten. Je nach Fluggesellschaft zählt das Mitnehmen eines Laptops in einer Laptoptasche als zweites Handgepäck. Ist im Flugzeug nur ein Stück Handgepäck zugelassen, könnten Sie beim Check-in Probleme bekommen. Verstauen Sie den Laptop im Handgepäck, dann ist es in der Regel kein Problem.
  • Im aufgegebenen Koffer sollten Sie einen Laptop nicht verstauen. Hier ist die Gefahr groß, dass er beim Transport beschädigt wird.
  • Wichtig ist auch, dass Sie bei eventuellen Zollkontrollen nachweisen können, dass Sie das Gerät nicht im Urlaubsland gekauft haben, sondern schon mitgebracht haben. Andernfalls könnten Zollgebühren fällig werden.
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