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Darf man Sonntags laut Musik hören? - Beachtenswertes

Laute Musik ist Lärmbelästigung.
Laute Musik ist Lärmbelästigung.
Natürlich darf man auch Sonntags Musik hören, aber bitte nicht zu laut. Zum einen ist Feiertag, zum anderen stören Sie Ihre Nachbarn. Halten Sie sich genau an die Ordnung, die Sie auch von Ihren Nachbarn erwarten.

Sonntags ist für viele Leute die einzige Gelegenheit, einmal ihre Ruhe zu haben. Wenn Sie laute Musik hören, stören Sie diese letzte Bastion.

Musik hören ist Ausdruck Ihres Persönlichkeitsrechts

  • Gerade im Mietrecht gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man darf alles tun, was andere nicht stört. Selbstverständlich sind Sie berechtigt, Ihr Leben so zu gestalten, wie Sie es sich vorstellen, und dürfen natürlich in Ihrer Wohnung Tag und Nacht, werktags und Sonntags, Musik machen und Musik hören.
  • Ihr Persönlichkeitsrecht endet aber dort, wo das Persönlichkeitsrecht Ihres Nachbarn beginnt.

Ihr Gerät darf die Zimmerlautstärke nicht überschreiten

  • Sie dürfen Ihr Musikgerät nur so laut betreiben, dass es die Zimmerlautstärke nicht überschreitet. Zimmerlautstärke definiert sich nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin so, dass Geräusche, vor allem unter und über der Geräuschquelle, nicht mehr oder zumindest kaum noch vernehmlich sind.
  • Ihre Musik sollte also in der anderen Wohnung nicht oder kaum zu hören sein. Die Zimmerlautstärke lässt sich nicht ohne Weiteres auf eine bestimmte Phonstärke begrenzen. Es kommt auf die Wandstärke, die Basszahl der Musik, ihre Frequenz und ihre Wahrnehmbarkeit außerhalb Ihrer Wände an.
  • Dabei gilt als Maßstab das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen, nicht aber das besondere Geräuschempfinden eines Bewohners. Ebenso wenig kommt es darauf an, was Sie selbst als laut oder leise empfinden.

Insbesondere Sonntags gelten Ruhezeiten

  • Beachten Sie zudem, dass das Gesetz Ruhezeiten vorgibt. Die allgemeinen Ruhezeiten bestehen mittags von 13 Uhr bis 15 Uhr und abends um 22 Uhr bis 7 Uhr morgens. Sonntags gelten diese Uhrzeiten in besonderem Maße.
  • Bedenken, dass Ihr persönlicher Musikgeschmack nicht dem Geschmack Ihrer Mitbewohner entsprechen muss. Hören Sie laute Rockmusik, werden Sie sich sicherlich kaum damit anfreunden können, wenn Ihr Nachbar gleichermaßen laute Volksmusik durch die Wohnung schallen lässt. Die gegenseitige Rücksichtnahme ermöglicht ein geordnetes Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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