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Definition Unfallwagen

Ein Unfall mindert den Fahrzeugwert.
Ein Unfall mindert den Fahrzeugwert.
Beim Gebrauchtwagenkauf sollte man immer darauf achten, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt, da dies Qualität und Preis beeinflusst. Aber wie ist die Definition für einen Unfallwagen?

Was ist die Definition für einen Unfallwagen?

  • Laut Definition ist ein Unfallwagen ein Fahrzeug, das bei einem Unfall Schaden genommen hat. Hierbei ist ein Blechschaden gemeint. Bei einem Bagatellschaden handelt es sich anschließend nicht um einen Unfallwagen.
  • Zu der Definition von Bagatellschäden, die ein Auto noch nicht zu einem Unfallwagen machen, gehören beispielsweise ein Kratzer im Lack oder eine ausgetauschte Scheibe, sofern bei diesen Instandsetzungen tatsächlich kein Blechschaden zusätzlich ausgebessert werden musste bzw. tatsächlich nur eine Stelle im Lack ausgebessert werden musste und kein ganzes Bauteil nachlackiert werden musste.
  • Wer einen Unfallwagen weiterverkaufen möchte, ist verpflichtet, vor dem Verkauf auf den früheren Schaden hinzuweisen.
  • Wurde ein vorheriger Schaden beim Verkauf verschwiegen, liegt ein Betrug bzw. arglistige Täuschung vor. Dann kann der Wagen zurückgegeben werden und der Käufer erhält den Kaufpreis zurück. Dies gilt, egal, ob das Auto bei einem Händler oder privat gekauft wurde.

Was sollte man beim Kauf eines Unfallwagens beachten?

  • Da ein Unfall den Wert eines Fahrzeugs mindert, ist es auf der Suche nach einem günstigen Gebrauchtwagen unter Umständen lohnenswert, sich nach einem Unfallwagen umzuschauen.
  • Wichtig ist natürlich die Höhe des Schadens. Handelt es sich um einen Blechschaden, der leicht ausgebessert werden kann, ist der Preisnachlass vielleicht nicht allzu hoch, man kann sich aber noch auf die Sicherheit des Autos verlassen. Ist die Karosserie beschädigt, ist das Fahrzeug möglicherweise sehr günstig, aber nicht mehr sicher oder eine endlose Reise zum Mechaniker nötig, was auch durch eine günstige Anschaffung nicht aufgewogen werden kann.
  • Wer sich sicher sein will, dass der Wagen nur die Schäden hat, die vom Verkäufer angegeben wurden, kann bei der Probefahrt direkt in die nächste Werkstatt fahren, um ihn überprüfen zu lassen. Dies gilt natürlich auch für alle Gebrauchtwagen, die unfallfrei sein sollten. 
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