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Die Höhe vom Insolvenzgeld - Wissenswertes zu ihrer Berechnung

Die Höhe des Insolvenzgelds berechnen
Die Höhe des Insolvenzgelds berechnen
Bei Zahlungsunfähigkeit oder drohender Zahlungsunfähigkeit muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Daran schließt sich das Insolvenzverfahren an, nach dessen Ende Sie von den Schulden befreit werden und die Gläubiger eine Quote erhalten. Sie als Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Insolvenzgeld in gewisser Höhe beantragen.

Die Beantragung von Insolvenzgeld

  • Insolvenzgeld erhalten Sie, wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht mehr oder nur noch teilweise bezahlen kann. Das Insolvenzgeld kann bei der Arbeitsagentur beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Ein Anspruch besteht für die letzten drei Monate, wenn ein sogenanntes Insolvenzereignis vorliegt.
  • Grundsätzlich steht der Anspruch Ihnen als Arbeitnehmer/in zu, auch wenn Sie Student/in oder Minijobber sind. Das Insolvenzereignis beschreibt den Zeitpunkt, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
  • Ob Ihr Arbeitgeber einen Insolvenzantrag gestellt hat, können Sie im Internet erfahren, denn dies muss öffentlich bekannt gemacht werden.
  • Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Wenn beispielsweise am 01.12. der Insolvenzantrag gestellt wurde, dann haben Sie einen Anspruch auf Insolvenzgeld für den Zeitraum von September bis November.

So berechnet sich die Höhe

  • Zur Berechnung der Höhe ist zu sagen, dass Insolvenzgeld immer in Höhe des ausgefallenen Arbeitslohns gewährt wird. Für die Berechnung gilt der im Antrag angegebene Ausfall des Bruttolohns abzüglich der Abzüge. 
  • Auch werden dabei zum Beispiel Provisionen für die Höhe sowie Jahressondervergütungen und auch Überstundenvergütungen mit einbezogen.
  • Abzüge können dabei etwa das Entgelt aus einer neuen Arbeitsstelle oder einer selbstständigen Tätigkeit sein. Dies wird auf das Insolvenzgeld angerechnet. 

Sollten Sie also mitgeteilt bekommen, dass Ihr Arbeitgeber insolvent ist, sollten Sie prüfen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Stellen Sie dann umgehend bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Insolvenzgeld.

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