Alle Kategorien
Suche

Dienstbarkeitsvertrag - das sollten Sie beim Grundbucheintrag beachten

Grundstücksrechte detailliert regeln.
Grundstücksrechte detailliert regeln. © klaas hartz / Pixelio
Mit der Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch belasten Sie Ihr Grundstück auf Dauer. Um Streitigkeiten mit dem Dienstbarkeitsberechtigten und den jeweiligen Rechtsnachfolgern zu vermeiden, sollten Sie in einem Dienstbarkeitsvertrag genau regeln, wie die Dienstbarkeit ausgeübt werden darf.

Was Sie benötigen:

  • Vertragliche Vereinbarung über die Bestellung einer Dienstbarkeit

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt die Begriffe der Dienstbarkeit (§§ 1018 ff BGB), Grunddienstbarkeit und Nießbrauch (§§ 1030 ff BGB: das Recht, die Nutzungen einer Sache zu beanspruchen). Sie sind vielgestaltig nutzbar. Probleme entstehen oft dann, wenn der Inhalt nicht korrekt und detailliert genug beschrieben wurde. Ist das Recht schon älter, sind Streitigkeiten zwischen den Rechtsnachfolgern vorprogrammiert. Möchten Sie eine Dienstbarkeit neu bestellen, sind Sie gut beraten, den Umfang und den Inhalt der Dienstbarkeit in einem Dienstbarkeitsvertrag genau zu regeln.

Dienstbarkeitsvertrag mit dem Notar besprechen

  • Das Recht der Dienstbarkeiten ist ziemlich komplex. Sie sollten sich unbedingt juristisch beraten lassen. Den Dienstbarkeitsvertrag als solchen können Sie privatschriftlich vereinbaren. Lediglich die Eintragung ins Grundbuch muss notariell beurkundet werden.
  • Eine Dienstbarkeit, die Sie ins Grundbuch eingetragen lassen, ist eine Grunddienstbarkeit. Sie können als Eigentümer eines Grundstückes Ihr Grundstück zugunsten eines anderen Grundstückseigentümers belasten, und zwar so, dass der andere Grundstückseigentümer Ihr Grundstück in bestimmter Art und Weise benutzen darf, oder dass auf Ihrem Grundstück gewisse Handlungen verboten sind.
  • Typische Grunddienstbarkeiten, die Sie in einem Dienstbarkeitsvertrag regeln können, sind das Wasserleitungsrecht für die Stadtwerke, ein Überleitungsrecht für  den Energieversorger, das Wegerecht für ein Hintergrundstück oder das Wohnrecht zugunsten einer anderen Person in Ihrem eigenen Haus.
  • Nach dem Gesetz ist der Inhaber der Grunddienstbarkeit verpflichtet, sein Recht schonend auszuüben und Sie und Ihr Grundstück möglichst wenig zu belasten. Dennoch sollten Sie im Einzelfall in einem Dienstbarkeitsvertrag regeln, wie die Ausübung der Grunddienstbarkeit aussehen soll. Dazu gehört beispielsweise die Frage, wer für den Unterhalt einer baulichen Anlage verantwortlich ist.

Unterhaltspflicht für bauliche Anlagen regeln

  • Regeln Sie auch, wer im Fall der Veränderung der baulichen Anlage den ursprünglichen Zustand des Grundstücks wiederherstellen muss (Stadtwerke erneuern die Wasserleitung auf Ihrem Grundstück, reißen den Boden auf und ruinieren den Untergrund).
  • Treffen mehrere Grunddienstbarkeiten zusammen, die sich gegenseitig beeinträchtigen, sollten Sie regeln, welches Recht vorrangig ausgeübt werden darf.
  • Probleme ergeben sich oft bei Wegerechten. Sind Sie Eigentümer mehrerer zusammengehöriger Grundstücke in verschiedenen Grundbuchblättern und bestellen ein Wegerecht für die Hintergrundstücke, müssen Sie darauf achten, dass Sie beim Verkauf eines Grundstücks das Wegerecht einbeziehen. Vergessen Sie dies, erwirbt der Käufer ein Grundstück, zu dem er keine Zugangsberechtigung hat.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: