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Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen - so geht's

Beantragen Sie als EU-Bürger die doppelte Staatsbürgerschaft!
Beantragen Sie als EU-Bürger die doppelte Staatsbürgerschaft!
Wollen Sie die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen? Hierzu sollten Sie sich vorab ausreichend informieren, es gibt sehr viele Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Was Sie benötigen:

  • Geld
  • Staatsbürgerschaft eines EU-Landes
  • Gegenseitigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft
  • Kenntnisse über das deutsche Staatswesen
  • Kenntnisse über die deutsche Kultur
  • Sprachkenntnisse

So beantragen Sie die doppelte Staatsbürgerschaft

  • Als EU-Ausländer können Sie die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen und somit Ihre alte Staatsbürgerschaft weiterführen. Dies geht allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Ihr Land, wenn es Deutsche einbürgert, akzeptiert, dass Sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Hier spricht man von der Gegenseitigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. 
  • Um die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland zu bekommen, ist ein Verwaltungsakt des Bundesverwaltungsamtes erforderlich.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Einbürgerung bei der Einbürgerungsbehörde des Bundesverwaltungsamtes. Wenn Sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, kommt für Sie eine Anspruchseinbürgerung infrage, wenn Ihnen noch eine Voraussetzung fehlt, kommt eine Ermessenseinbürgerung infrage.
  • Sie sollten sich rechtmäßig mindestens acht Jahre in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben.
  • Als Mindestalter ist festgelegt, dass Sie bei Antragstellung mindestens 16 Jahre alt sein sollten, anderenfalls könnten Ihre Eltern für Sie die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen.
  • Sobald Sie den Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft gestellt haben, werden 255 Euro fällig.
  • Sie sollten Deutschkenntnisse vorweisen. Lernen Sie die Sprache rechtzeitig. 
  • Lernen Sie die deutsche Rechtsordnung kennen und machen Sie sich vertraut mit kulturellen, gesellschaftlichen Bräuchen.
  • Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ist weitere Bedingung. 
  • Sie sollten keine Vorstrafen haben. 
  • Seien Sie sich darüber bewusst, dass Sie bei Ihrer Einbürgerung ein Bekenntnis zur Grundordnung des Grundgesetzes und zu der Demokratie in Deutschland abgeben müssen.
  • Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, werden Sie sicherlich bald nach Antragstellung zu einem Einbürgerungstest eingeladen werden.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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