Alle Kategorien
Suche

DRK-Mitgliedschaft kündigen - so geht's

Eine DRK-Mitgliedschaft ist kündbar.
Eine DRK-Mitgliedschaft ist kündbar.
Viele Menschen, vielleicht auch Sie, sind in Vereinen oder Organisationen. Irgendwann aber möchte man sich nicht mehr engagieren und will deshalb den Verein verlassen. Da aber immer Verträge oder Vereinbarungen unterschrieben wurden, müssen diese gekündigt werden. So ist es auch, wenn Sie zum Beispiel eine DRK-Mitgliedschaft kündigen wollen.

Da sich aber die bereits angesprochenen Verträge oder Vereinbarungen, bei den Organisationen zumeist unterschiedlich gestalten, ist auch die Vorgehensweise bei einem Austritt unterschiedlich zu handhaben. Wenn Sie eine DRK-Mitgliedschaft kündigen wollen, ist dies im Normalfall aber problemlos möglich, wenn Sie richtig vorgehen.

Eine DRK-Mitgliedschaft zu kündigen ist möglich 

  • Um eine DRK-Mitgliedschaft zu kündigen, sollten Sie bereits beim Aufnahmeantrag richtig agieren. Dies gilt aber auch für andere Organisationen.
  • Sie werden bei Ihrem Antrag bereits gefragt, wie Sie denn die Mitgliedsbeiträge bezahlen wollen. Bereits hier sollten Sie auf eine monatliche Zahlungsweise bestehen, um nicht Gefahr zu laufen, dass Sie bei Zahlung von zum Beispiel Jahresbeiträgen, für ein volles Jahr noch an den Verein gebunden sind.
  • Wenn in Ihrem Vertrag jedoch eine Kündigungsklausel enthalten sein sollte, müssen Sie sich an diese halten. Hier ist dann eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.

Die Mitgliedschaft korrekt kündigen - die Vorgehensweise

Sie können eine DRK-Mitgliedschaft auf zwei unterschiedliche Arten kündigen.

  • Die erste Möglichkeit ist die, dass Sie hierfür das Kontaktformular des für Sie zuständigen DRK benutzen. Hier können Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer, Ihre DRK-Mitgliedschaft kündigen. Diese E-Mail sollten Sie sich allerdings abspeichern, falls es deshalb Ärger geben sollte. Auch einen eventuellen weiteren Schriftwechsel sollten Sie abspeichern.
  • Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass Sie die Kündigung auf dem Postweg versenden. Allerdings sollten Sie dies dann auf jeden Fall per Einschreiben tun, damit Sie einen Nachweis haben. 
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
Teilen: