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Eigentum und Besitz - Rechte und Pflichten erklären

Eigentum und Besitz sind verpflichtend.
Eigentum und Besitz sind verpflichtend.
Eigentum und Besitz sind verschiedene Angelegenheiten, beides ist mit Rechten und Pflichten verbunden. An einfachen Beispielen können Sie die Unterschiede leicht verstehen und erkennen, auf was Sie grundsätzlich achten müssen.

Rechte und Pflichten, die auf Eigentum basieren

  • Wenn Sie an etwas Eigentum haben, dann bedeutet dies, dass Sie ein unbeschränktes Recht an dieser Sache haben, niemand darf Ihnen Ihr Eigentum wegnehmen, dieses beschädigen oder vernichten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie die Sache nutzen, brauchen oder ob diese einen Wert besitzt.
  • Sie können zum Beispiel Eigentum an Altpapier oder Müll haben oder Eigentümer eines Hauses sein, das Sie weder bewohnen noch vermieten oder anderweitig nutzen. Niemand hat das Recht, Ihnen diese Sachen wegzunehmen oder Sie dazu zu zwingen, dass Sie das Eigentum nutzen bzw. zur Nutzung zur Verfügung stellen.
  • Müll oder Altpapier ist so lange Ihr Eigentum, bis Sie dieses einem Entsorger übergeben. Daraus ergibt sich, dass es selbst dann Diebstahl ist, wenn jemand etwas aus Ihrer Mülltonne entwendet. Sie haben den Besitzanspruch an den Sachen aufgegeben, aber nicht das Eigentumsrecht.
  • Aber Eigentum ist auch eine Verpflichtung. So darf von Ihrem Eigentum eine Gefahr für andere ausgehen. Wenn Sie also Müll in der Wohnung sammeln, was vom Eigentumsrecht kein Problem ist, kann dies mit der Pflicht, dass Ihr Eigentum keine Gefahr sein darf, kollidieren, das kann so weit gehen, dass Sie zur Entsorgung verpflichtet werden können.
  • Eigentum, egal, ob ein Auto, ein Hund, ein Pferd oder ein Grundstück, stellt immer eine Gefahr dar, es können Menschen, Tiere oder Gegenstände dadurch gefährdet werden. Als Eigentümer haften Sie für Schäden, die durch Ihr Eigentum verursacht werden. Sie können diese Pflicht zwar auf einen Besitzer übertragen, aber die Pflicht ist meistens nur im Innenverhältnis wirksam. Wenn Ihr Hund einen Nachbarn beißt, während er im Besitz eines Sitters war, können Sie den Sitter dafür haftbar machen, der Nachbar kann aber Sie als Eigentümer in die Pflicht nehmen.
  • Auch andere Pflichten, die an Eigentum gebunden sind, können Sie nicht auf einen Besitzer übertragen. Denken Sie nur an Grundsteuer oder Kfz-Steuer.

So sieht es mit dem Besitz aus

  • Sie können Besitzer einer Sache sein, ohne dass diese Ihr Eigentum ist. Besitzer sind Sie, wenn Sie physisch Zugriff auf eine Sache haben.
  • An den Besitz sind immer eine Reihe von Pflichten gegenüber dem Eigentümer geknüpft, aber der Besitz alleine gibt Ihnen keine Rechte. Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigentümer dürfen Sie eine Sache als Besitzer eigentlich nur sorgfältig behandeln, um diese dem Eigentümer zurückzugeben. Das wäre zum Beispiel bei einer Fundsache der Fall. Sie dürfen die Sache ohne Absprache mit dem Eigentümer also nicht nutzen.
  • Wenn Sie etwas zur Nutzung überlassen bekommen haben, dürfen Sie die Sache nutzen, zum Beispiel wenn Sie sich ein Auto leihen. Dabei müssen Sie mit dem Eigentum des anderen so sorgfältig umgehen, wie Sie es mit Ihrem Eigentum auch machen. Gehen Sie aber von einer erhöhten Sorgfaltspflicht aus, wenn Sie zum Beispiel Ihr Auto nie waschen, aber ein Auto von jemandem leihen, der es täglich wäscht, müssen Sie das Auto so behandeln, wie der Eigentümer es behandeln würde. Beachten Sie, Sie haben das Recht, Ihr Eigentum zu zerstören, dürfen also zum Beispiel ein Auto ohne Kühlflüssigkeit fahren und den Motor zerstören. Wenn Sie das Auto nur besitzen, dürfen Sie dies aber nicht.
  • Sofern Ihnen ein Eigentümer sein Eigentum gegen eine Miete oder eine Pacht überlässt, sollten Sie darauf achten, dass es einen gut ausgearbeiteten Vertrag gibt. In diesem sollte die vermietetet oder verpachtete Sache genau beschrieben sein, also auch das Alter und der Zustand. Ferner sollte die genaue Nutzung festgelegt sein, z. B. vermietet für Wohnzwecke. Im Übrigen ist es sinnvoll, alle gegenseitigen Rechte und Pflichten exakt zu benennen.

Besonderheit des Halters

Im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen und Tieren gibt es den Begriff Halter. Dieser muss nicht identisch mit dem Besitzer oder dem Eigentümer sein. Als Halter wird derjenige angesehen, der sich wie ein Eigentümer verhält, der die Bestimmungsmacht hat, der aus eigenem Interesse für die Kosten aufkommt, dem allgemein die Vorteile einer Sache zukommen und der das wirtschaftliche Risiko des Verlustes trägt. Bezüglich der Rechte und der Pflichten ist der Halter dem Eigentümer nahezu gleichgestellt. Zur Verdeutlichung:

  • Ein Rennpferd kann im Eigentum einer Person stehen und der Trainer ist Halter des Tieres, da dieser eigenverantwortlich über das Tier bestimmt, es auf eigene Kosten unterhält und zu Rennen schickt und Ähnliches.
  • Bekannter ist das Beispiel des Kfz-Halters. Ein Auto kann sogar auf den Halter angemeldet werden, zum Beispiel wenn es im Eigentum einer Leasinggesellschaft steht. Diese hat keinerlei Pflichten aus ihrem Eigentum. Der Halter ist verpflichtet, das Auto zu versichern, die Steuern zu zahlen und dafür Sorge zu tragen, dass es nur von berechtigten Personen gefahren wird und vieles mehr.

Sie sehen also, an Eigentum sind immer Rechte und Pflichten gebunden, während Besitz unter Umständen nur mit einer Pflicht verbunden sein kann. Aus diesem Grund müssen Sie immer genaue Absprachen treffen, wenn es um Besitz ohne Eigentum geht.

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