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Ein gutes Arbeitszeugnis erhalten - so kann es gelingen

Ein gutes Arbeitszeugnis kann entscheidend für die Zukunft sein.
Ein gutes Arbeitszeugnis kann entscheidend für die Zukunft sein.
Ein gutes Arbeitszeugnis ist unter Umständen die Voraussetzung, einen neuen Job zu bekommen. Dabei bleibt dem Arbeitgeber auch nur wenig Spielraum, klar geäußerte negative Formulierungen sind nicht zulässig. Achten Sie unbedingt darauf. Natürlich können Sie durch Fleiß und einige Verhaltensregeln auch dafür sorgen, dass Sie eine positive Empfehlung erhalten.

Ein gutes Zeugnis liegt größtenteils an Ihnen

Sicherlich gibt es unfaire Arbeitgeber, die ein schlechtes Zeugnis ausstellen, obwohl der Arbeitnehmer gewissenhaft und korrekt gearbeitet hat. Sollte dies der Fall sein, dann müssen Sie sich natürlich wehren.

  • Eigentlich kann Ihnen keiner ein schlechtes Zeugnis ausstellen, wenn Sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Arbeiten Sie immer zuverlässig und erledigen Sie die Ihnen übertragenen Aufgaben.
  • Bereichern Sie sich nicht auf Kosten der Firma. Auch die Mitnahme kleiner Gegenstände, sei es nur eine Briefmarke, stellt einen Diebstahl dar und kann zur fristlosen Kündigung führen.
  • Auch Überstunden gehören zum Arbeitsleben dazu. Ein paar freiwillige Stunden Mehrarbeit machen sich immer gut, insbesondere, wenn Sie diese anbieten.
  • Versuchen Sie, Kollegen und Kunden gegenüber immer freundlich aufzutreten. Ein höflicher und respektvoller Umgang mit anderen ist die Grundvoraussetzung für ein gutes Arbeitszeugnis.

Überprüfen Sie das Arbeitszeugnis auf Zulässigkeit

  • Wenn Sie ein augenscheinlich gutes Arbeitszeugnis bekommen haben, sich aber nicht sicher sind, ob dieses auch wirklich etwas Positives über Sie aussagt, dann sollten Sie dieses überprüfen lassen. Es gibt in Arbeitszeugnissen auch versteckte Hinweise für den nächsten Arbeitgeber. Diese sind teilweise gar nicht so leicht zu erkennen. Ein Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht wird Ihnen sicher weiterhelfen.
  • Bei offensichtlichen Verstößen, also Formulierungen, die ganz klar eine negative Äußerung enthalten, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber eine Frist zur Nachbesserung setzen und das Arbeitszeugnis so reklamieren. Sollte der Arbeitgeber dies nicht einsehen, dann müssen Sie sich rechtlichen Beistand holen. In manchen Fällen bleibt Ihnen der Weg zum Arbeitsgericht nicht erspart.
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