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Ein Neugeborenes anmelden - so geht's

Melden Sie Ihr Baby rechtzeitig an!
Melden Sie Ihr Baby rechtzeitig an!
Bekommen Sie ein Kind, sind Sie verpflichtet, Ihr Neugeborenes anzumelden. Findet die Geburt in der Klinik statt, übernimmt dies in der Regel das Krankenhaus. Wenn Sie Ihr Baby zu Hause bekommen, müssen Sie sich selbst um das Anmelden kümmern.

Den Gang zum Amt rechtzeitig vorbereiten

Das Anmelden des Neugeborenen gehört zu den ersten Pflichten der frischgebackenen Eltern. Sie sollten dies innerhalb von einer Woche nach der Geburt des Kindes vornehmen. Da dies eine sehr kurze Frist ist, gilt es, den Gang zum Standesamt frühzeitig zu planen und vorzubereiten.

  • Legen Sie alle Unterlagen, die Sie benötigen, bereits vor der Geburt bereit und nutzen Sie die Anmeldung eventuell als Gelegenheit, mit Ihrem Baby einen ersten Spaziergang zu unternehmen. 
  • Gerade nach einer schwierigen Geburt oder einem Kaiserschnitt ist es eine gute Idee, wenn der Vater des Kindes die Anmeldung übernimmt. So können Baby und Mutter sich noch ein wenig ausruhen und müssen sich nicht mit Ämtergängen belasten.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig, ob die Anmeldung beim Standesamt genügt, oder ob Sie Ihr Neugeborenes auch beim Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
  • Sind Sie nicht verheiratet, kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anerkennung der Vaterschaft, wenn Sie dies wünschen, sowie um die Sorgeerklärungen.

Ihr Neugeborenes mit den richtigen Unterlagen anmelden

Bekommen Sie Ihr Neugeborenes im Krankenhaus, kann dort in der Regel auch schon das Anmelden des Kindes beim Standesamt erfolgen. Packen Sie also rechtzeitig alle benötigten Dokumente in die Kliniktasche.

  • Sind Sie als Eltern miteinander verheiratet, benötigen Sie Ihre jeweiligen Geburtsurkunden sowie die Eheurkunde beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und Ihre Personalausweise.
  • Sind Sie nicht miteinander verheiratet, müssen Sie ebenfalls Ihre Geburtsurkunden sowie die im günstigsten Falle bereits vorliegende Vaterschaftsanerkennungserklärung und die Sorgeerklärungen vorlegen, damit Sie Ihr Neugeborenes anmelden können.
  • Bei Geburten außerhalb des Krankenhauses erfolgt die Anzeige der Geburt mündlich durch denjenigen, der die Bescheinigung über die Geburt beim Standesamt vorlegt. So kann Ihre Hebamme beispielsweise auch Ihr Baby anmelden. Der Überbringer benötigt dann dementsprechend die Bescheinigung der Hebamme sowie einen Personalausweis, um sich auszuweisen.
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