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Einbürgerungsurkunde verloren - was Sie jetzt am besten tun

© Rainer Sturm / Pixelio
Die Einbürgerungsurkunde ist für Sie als eingebürgerter Deutscher ein wichtiges Dokument. Nur damit können Sie zweifelsfrei nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Wofür Sie Ihre Einbürgerungsurkunde benötigen:

  • Ihre Einbürgerungsurkunde ist für Sie der einzige Nachweis, dass Sie mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Eintragung in Ihrem Personalausweis "Staatsangehörigkeit deutsch" reicht da nicht aus. Der Personalausweis gilt als Identitätsnachweis, nicht jedoch als Nachweis, dass Sie tatsächlich deutscher Staatsbürger sind.
  • Wenn Sie einen neuen Ausweis oder einen Reisepass beantragen, kann die ausstellende Behörde die Einbürgerungsurkunde generell verlangen, auch wenn nicht immer Gebrauch davon gemacht wird. Da die Urkunde die "Ernennung zum Deutschen" belegt, ist sie ein enorm wichtiges Dokument für Sie. Wenn Sie die Urkunde verloren haben, kann die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verweigert werden. In den meisten Fällen wird dann ein Übergangsausweis ausgestellt, der nur eine begrenzte Zeit lang gültig ist.
  • Auch bei einer Hochzeit kann das Standesamt die Vorlage der Einbürgerungsurkunde generell verlangen, da von Seiten des Gesetzgebers eine Prüfung der Ehefähigkeit erfolgen muss. Als Ehevoraussetzungen gelten immer die Vorschriften des jeweiligen Landes des ggf. nicht deutschen Verlobten. Bei Verlust der Einbürgerungsurkunde kann das zu einem großen Problem beim Standesamt führen - bis hin zum nicht durchführen der Hochzeit. 
  • Auch bei der Geburt Ihres Kindes kann es passieren, dass Ihre Einbürgerungsurkunde verlangt wird, wenn Sie nicht von Geburt an deutscher Staatsbürger sind. Das Kind erhält generell die Staatsbürgerschaft der Eltern. Ist die Staatsbürgerschaft unklar, muss diese nachgewiesen werden.
  • Sollten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde verloren haben, müssen Sie dringend für Ersatz sorgen.

Einbürgerungsurkunde verloren - so erhalten Sie Ersatz

  1. Melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsstelle. Diese ist in der Regel dem Standesamt zugeordnet und in Ihrer Kreisstadt zu finden. 
  2. Bei der Einbürgerungsurkunde handelt es sich um ein Dokument. Dieses darf nur einmalig ausgestellt und in Umlauf sein. Bei Ihrer Mitteilung an die Einbürgerungsstelle müssen Sie eidesstattlich versichern, dass das Original sich nicht mehr in Ihrem Besitz findet und auch nicht anderweitig aufgefunden werden kann. Sollten Sie die verlorene Originalurkunde wiederfinden, müssen Sie diese dem Amt zusenden, da sie mit Ausstellung der Zweitschrift ungültig geworden ist.
  3. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit, die je nach Gegebenheiten auch einige Monate in Anspruch nehmen kann. Hintergrund dafür ist, dass Ihre Einbürgerungsstelle die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft überprüfen muss und dadurch ggf. mit mehreren Ämtern und Archiven Kontakt aufnehmen muss.
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