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Eine Anzeige zurückziehen - so gehen Sie vor

Vorsicht bei falschen Verdächtigungen.
Vorsicht bei falschen Verdächtigungen.
Die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft führt dazu, dass ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt wird. Wenn Sie eine Anzeige zurückziehen möchten, kann es sein, dass die Justiz von Amts wegen weiter ermittelt. Wollen Sie dann Schlimmeres verhindern, müssen Sie das Richtige vortragen.

Was Sie benötigen:

  • Schreiben an die Justiz

Wenn Sie eine andere Person einer Straftat verdächtigen, ist es Ihr gutes Recht, bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder im Fall einer Steuerstraftat auch beim Finanzamt eine Anzeige zu erstatten. Möchten Sie die Anzeige dann wieder zurückziehen, sind Sie möglicherweise nicht mehr Herr des Verfahrens.

Mit einer Anzeige belasten Sie eine andere Person

  • Sie müssen sich bereits in dem Zeitpunkt der Anzeigenerstattung genau überlegen, ob Sie wirklich wollen, dass ein bestimmtes Verhalten einer anderen Person strafrechtlich verfolgt wird und die Justiz ein Ermittlungsverfahren einleitet.
  • Sie müssen sich Ihrer Sache sicher sein, da Sie sich sonst unter Umständen selbst strafbar machen. Das Strafgesetzbuch kennt die Straftatbestände der falschen Verdächtigung einer Straftat oder auch der üblen Nachrede.
  • Erstatten Sie deshalb grundsätzlich eine Strafanzeige nur wegen des "Verdachts" einer Straftat. In diesem Fall bekunden Sie, dass Sie sich selbst Ihrer Sache nicht unbedingt sicher sind und es der Justiz überlassen, den wahren Sachverhalt festzustellen. Sie können bei Zweifeln über die Person des Täters auch eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
  • Wenn Sie dann eine Anzeige erstattet haben, entscheidet sich die Frage, ob Sie die Anzeige noch einmal zurückziehen können danach, ob es sich um ein Antragsdelikt oder ein Offizialdelikt handelt.

Zurückziehen nur bei Antragsdelikt möglich

  • Bei einem Antragsdelikt bleiben Sie normalerweise Herr des Verfahrens und können die Anzeige zurückziehen. Antragsdelikte sind Körperverletzung, Beleidigung oder Diebstahl. In diesen Fällen geht der Gesetzgeber davon aus, dass nur Sie persönlich betroffen sind und Sie sich die Sache noch einmal anders überlegen können. Meist wird es so sein, dass Sie sich mit der beanzeigten Person geeinigt oder verständigt haben und kein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung mehr haben.
  • Auch bei einem Antragsdelikt kann die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejahen und Ihnen das Verfahren faktisch entziehen. Haben Sie eine Person wegen des Verdachts einer Körperverletzung angezeigt, wird die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung bejahen, wenn diese Person mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und es gilt, weiteren Schaden von der Öffentlichkeit fernzuhalten.
  • Handelt es sich aber um ein Offizialdelikt, haben Sie mit der Erstattung automatisch ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt, bei dem Sie Ihre Anzeige zwar zurückziehen, aber den Verlauf des Ermittlungsverfahrens nicht mehr aufhalten können. Offizialdelikte sind beispielsweise versuchter Totschlag, Beamtenbestechung oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In diesen Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen den Sachverhalt und entscheidet in eigener Verantwortung, ob sie die Tat zu Anklage bringt. Sie werden in dieser Sache dann als Zeuge geführt.

Beachten Sie einige Formalien

  • Wenn Sie also Ihre Anzeige zurückziehen möchten, richten Sie eine schriftliche Information an die Stelle, bei der Sie die Anzeige erstattet haben. Sie können auch persönlich bei der Polizei vorsprechen.
  • Benennen Sie das betreffende Aktenzeichen, sofern es Ihnen bekannt ist. Ansonsten beziehen Sie sich auf Ihre Strafanzeige und benennen das Datum, die verdächtigte Person und den Sachverhalt, zu dem Sie die Anzeige erstattet haben.
  • Informieren Sie nach Möglichkeit darüber, warum Sie die Anzeige zurückziehen möchten. Haben Sie sich mit der verdächtigten Person verständigt oder bekunden, sich über den Sachverhalt geirrt zu haben, werden Polizei und Staatsanwaltschaft im Regelfall kein allzu großes Interesse mehr daran haben, den Vorgang angesichts ihrer chronischen Arbeitsüberlastung weiter zu verfolgen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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