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Eine Befreiung von der Kfz-Steuer bekommt man wo? - So könnte es klappen

Die Befreiung von der Kfz-Steuer wird beim Finanzamt vermerkt.
Die Befreiung von der Kfz-Steuer wird beim Finanzamt vermerkt.
Man bekommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Kfz-Steuer. Hierzu müssen Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden und diese Befreieung beantragen. Sie müssen dann auch Dokumente einreichen und Ihren Antrag gut begründen können.

Wo und wie man eine Befreiung von der Kfz-Steuer bekommt

Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Finanzamt, um die Befreiung von der Kfz-Steuer zu beantragen.Man bekommt dort einen Eintrag.

  • Sie müssen eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses einreichen sowie die Zulassung, den Fahrzeugschein und die Papiere über die erfolgte Hauptuntersuchung.
  • Leiden Sie unter einer Schwerbehinderung müssen Sie ebenfalls eine Kopie Ihres Ausweises beifügen. Wichtig ist dann, dass das Merkzeichen eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall, brauchen Sie ein zusätzliches Blatt, das die Wertmarke enthält.  
  • Rufen Sie beim zuständigen Finanzamt an. Erfragen Sie, ob darüber hinaus noch weitere Dokumente erforderlich sind, und lassen Sie sich den Antrag zuschicken.
  • Sie können diesen Antrag ab dem Zeitpunkt der Zulassung stellen. So weisen Sie dann einfach bei der Zulassungsstelle auf die Vergünstigung hin.
  • Das Finanzamt bearbeitet dann Ihren Antrag und trägt die Vergünstigung von der Steuer in den Kfz-Schein ein.
  • Sind Sie schwerbehindert, so wird auch ein Vermerk in Ihren Behindertenausweis eingetragen

Wissenswertes über die Befreiung von der Kfz-Steuer

  • Sie sollten wissen, dass es einen großen Unterschied macht, ob Sie ein Dieselfahrzeug, ein Elektrofahrzeug oder einen Benziner anmelden.
  • Entscheiden Sie sich für einen Diesel, so können Sie diesen bis zum Jahr 2013 unter der Abgasnorm Euro 6 zulassen und dadurch jährlich eine Befreiung von 150 Euro erlangen. Die Kfz-Steuer entfällt insgesamt 5 Jahre lang, wenn Sie sich für ein Elektroauto entscheiden. Danach bekommt man die Steuer nur noch zur Hälfte angelastet.
  • Haben Sie Ihr Auto vor dem 31.12.2006 angemeldet und danach einen Rußpartikelfilter nachgerüstet, so können Sie jährlich 330 Euro einsparen. Hierzu muss die Partikeleinteilung PM(K) 1,0 oder 4 nachweislich erfüllt sein.  
  • Sind Sie schwerbehindert, so werden Sie vollständig befreit. Sie müssen hierzu ein Attest vorweisen, dass belegt, dass Sie blind oder hilflos sind oder eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben. In Ihrem Ausweis muss das Zeichen „H“, „Bl“ oder „aG“ eingetragen sein und das Auto muss auf Ihren Namen zugelassen sein.
  • Sie können auch befreit werden, wenn Sie Schausteller sind, das Auto landwirtschaftlich nutzen oder ein Saisonkennzeichen haben.   
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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