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Eine Flugschule gründen - was Sie dabei beachten sollten

Flugschule für Fallschirme muss genehmigt werden.
Flugschule für Fallschirme muss genehmigt werden.
Ultraleichtflugzeuge, Gleitsegel, Hängegleiter, Gleitflugzeuge und Sprungfallschirme sind der Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte zugeordnet. Es besteht eine Registrierungspflicht für Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern. Die Grundlage der Ausbildung von Luftsportgeräteführern ist eine Erlaubnis für Flugschulen gemäß Luftverkehrszulassungsverordnung (§ 30 LuftVZO).

Generell wird bei Flugschulen unterschieden, zum einen in Erwerb der Lizenz für Berufsflugzeugführer und zum anderen Erwerb Erwerb der Privatpilotenlizenz.

Informationen für Flugschulen

Möchten Sie einen Ausbildungsbetrieb gründen, der Ausbildungen zum Erwerb der Lizenz für Berufsflugzeugführer, eingeschlossen Instrumentenflugberechtigung, anbietet, beantragen Sie die erforderliche Schulgenehmigung beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig.

  • Die Flugschule zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Privatflugzeugführer, Freiballonführer, Privathubschrauberführer, Segelflugzeugführer) darf nur als registrierte Ausbildungseinrichtung tätig sein. Zuständig für Genehmigungsfragen ist die jeweilige Luftfahrtbehörde des Bundeslandes.
  • Sie müssen wie das gesamte Ausbildungspersonal geeignet sein. Für die praktische Ausbildung von Luftfahrern muss eine entsprechende Lehrberechtigung vorgelegt werden. Zu den weiteren geforderten Nachweisen gehören geeignete Unterrichtsräume und Lehrmittel sowie das Platzhaltereinverständnis.
  • Neben der Benennung eines Ausbildungsschwerpunktes müssen Sie Ausbildungsbücher vorlegen, die den Ausbildungs- und Flugbetrieb sowie die technischen Abläufe beschreiben.

Registrierungspflicht bei Ausbildung von Luftsportgeräteführern

  • Das Gründen einer Flugschule gehört nicht zu einfachen Existenzgründungen. Sie müssen eine Reihe von Anträgen stellen, Genehmigungen erhalten und selbst bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Damit Sie Luftsportgeräteführer ausbilden dürfen, muss Ihre Flugschulen eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Ihre Flugschule können Sie bei mehreren Verbänden registrieren.
  • Für Ultraleichtflugzeuge wenden Sie sich an den Deutschen Aero Club oder Deutschen Ultraleichtflugverband. Flugschulen für Hängegleiter und Gleitsegel können Sie beim Deutschen Hängegleiterverband registrieren lassen. Ist eine Ausbildung am Luftsportgerät Sprungfallschirme vorgesehen, stellen Sie den Antrag entweder beim Deutschen Aero Club oder Deutsche Fallschirmsport Verband.
  • In Ihrem Antrag zur Registrierung einer Flugschule für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern müssen Sie ein Reihe von Fragen beantworten und Unterlagen beilegen. Dazu gehören ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG und die Kopie der Luftfahrerscheine sowie Lebensläufe der Fluglehrer, des Ausbildungsleiters und des sonstigen Lehrpersonals.
  • Sie müssen zudem den Nachweis erbringen, dass personelle, organisatorische und technische Voraussetzungen in ausreichendem Maße vorhanden sind, damit zum einen die Lufttüchtigkeit der eingesetzten Luftfahrzeuge jederzeit gewährleistet ist und zum anderen ein sicherer Betrieb und eine ordnungsgemäße Ausbildung durchgeführt werden können.

Damit Sie eine Flugschule eröffnen können, benötigen Sie einen entsprechenden Flugplatz, wo Sie die Ausbildung realisieren können. Dem Registrierungsantrag legen Sie die Zustimmung des Flugplatzhalters bei, die zugleich die Art der Ausbildung benennen muss.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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