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Eine Handelsmarge berechnen

Handelsunternehmen verdienen an der Handelsmarge.
Handelsunternehmen verdienen an der Handelsmarge.
Möchten Sie Preisuntergrenzen für den Verkauf ermitteln? Oder wollen Sie kontrollieren, ob sich der Handel mit bestimmten Artikeln für das Unternehmen lohnt? Dann müssen Sie sich mit der Handelsmarge beschäftigen. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Kennzahl zu Kontrollzwecken berechnen, oder als Kalkulationszuschlag verwenden.

Was man unter der Handelsmarge versteht

  • Die Handelsmarge bezeichnet man auch als Handelsspanne. Sie können diese Kennzahl sowohl für Einzelartikel als auch für Warengruppen, Filialen oder das gesamte Handelsunternehmen berechnen. Auf einen Einzelartikel bezogen, ist sie die Differenz zwischen dem Nettoverkaufspreis und dem Einstandspreis. In den anderen Fällen verwenden Sie für die Berechnung den entsprechenden Nettoumsatz und die als Einstandspreis gezahlte Gesamtsumme. Bei dieser Art der Berechnung handelt es sich um die absolute Handelsmarge, da man sie als absoluten Betrag und nicht als Prozentsatz angibt.
  • Um den Einstandspreis zu ermitteln, ziehen Sie vom Nettoeinkaufspreis alle vom Lieferanten gewährten Rabatte, Boni und Skonti ab und rechnen die Bezugskosten, beispielsweise Transportkosten, hinzu.
  • Die Kontrolle dieser Kennzahl ist wichtig, da ein Handelsunternehmen mit der Handelsmarge seine Kosten decken und Gewinn erwirtschaften muss.

So berechnen Sie die relative Handelsmarge nachträglich

Wenn Sie die relative Handelsspanne zu Kontrollzwecken nachträglich berechnen möchten, ermitteln Sie diese als Prozentsatz vom Nettoverkaufspreis.

  1. Angenommen, Ihnen sind der Bruttoverkaufspreis mit 148,75 Euro und der Einstandspreis mit 50 Euro gegeben. Ermitteln Sie zunächst den Nettoverkaufspreis, indem Sie den Bruttoverkaufspreis mit 100 multiplizieren und durch 119 teilen, vorausgesetzt der Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent. Als Nettoverkaufspreis erhalten Sie im vorliegenden Beispiel 125 Euro.
  2. Berechnen Sie nun die absolute Handelsmarge. Wie oben beschrieben, ziehen Sie den Einstandspreis vom Nettoverkaufspreis ab. Im Beispiel beträgt die absolute Handelsmarge 75 Euro.
  3. Die relative Handelsmarge ermitteln Sie, indem Sie die absolute Marge mit 100 multiplizieren und durch den Nettoverkaufspreis teilen. Auf das Beispiel bezogen, ergibt sich eine relative Handelsmarge von 60 Prozent.

So nutzen Sie eine vorgegebene Handelsspanne als Kalkulationszuschlag

Möglicherweise sind Ihnen der Einstandspreis und eine Handelsmarge in Prozent gegeben, und Sie sollen den Verkaufspreis ermitteln. Beachten Sie, dass die relative Handelsmarge bei dieser Art der Berechnung üblicherweise als Prozentsatz vom Einstandspreis angegeben wird, und nicht, wie im zweiten Abschnitt beschrieben, als Prozentsatz vom Verkaufspreis. Deswegen unterscheiden sich die beiden Prozentsätze, auch wenn alle sonstigen Werte den gleichen Betrag haben.

  1. Angenommen, der Einstandspreis beträgt 50 Euro und die vorgegebene Handelsmarge 150 Prozent. Berechnen Sie zunächst die absolute Marge, indem Sie den Einstandspreis durch 100 teilen und mit dem Prozentsatz der relativen Marge multiplizieren. Im Beispiel erhalten Sie als absolute Handelsmarge 75 Euro.
  2. Berechnen Sie den Nettoverkaufspreis durch die Addition von Einstandspreis und absoluter Handelsmarge. Der Nettoverkaufspreis beträgt im Beispiel 125 Euro.
  3. Falls Sie noch den Bruttoverkaufspreis ermitteln möchten, berechnen Sie 19 (oder 7) Prozent vom Nettoverkaufspreis und addieren diese zum Nettoverkaufspreis hinzu. Im Beispiel erhalten Sie als Bruttoverkaufspreis 148,75 Euro.
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