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Eine Handwerkskarte beantragen - so gehen Sie korrekt vor

Arbeiten nur mit Eintragung
Arbeiten nur mit Eintragung
Sie haben Ihre Meisterprüfung erfolgreich bestanden und möchten nun Ihren eigenen Betrieb eröffnen. Bei der Anmeldung im Gewerbeamt wird Ihnen jedoch erklärt, dass Sie eine Handwerkskarte vorlegen müssen. Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie die Handwerkskarte beantragen können.

Was Sie benötigen:

  • Zeit und Geld

Eine Handwerkskarte beantragen

Sie beantragen die Handwerkskarte, indem Sie Mitglied in der für Sie zuständigen Handwerkskammer werden und die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber für zulassungsfreie Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Gewerbebetriebe" beantragen.

  • In der Anlage A zur Handwerksordnung finden Sie in § 1 die Handwerksbetriebe aufgeführt, die zwingend in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen. In der Anlage B finden Sie die Betriebe, die zulassungsfrei sind, sowie die handwerksähnlichen Betriebe.
  • Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Handwerkskammer. Diese können Sie persönlich abholen oder telefonisch anfordern. Hinweis: Bei vielen Handwerkskammern ist es möglich, die Unterlagen bereits im Internet herunterzuladen, sodass diese lediglich ausgedruckt werden müssen. Oft ist auch kein spezieller Mitgliedsantrag nötig, sondern lediglich der Eintragungsantrag.
  • Füllen Sie den Antrag sorgfältig und gewissenhaft aus und vergessen Sie nicht, ihn zu unterschreiben.
  • Fügen Sie dem Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle die in dem Antrag genannten Unterlagen bei. Bedenken Sie dabei, dass die Unterlagen entweder im Original beigefügt werden müssen oder aber eine beglaubigte Kopie gefertigt werden muss.
  • Nach Prüfung Ihres Antrages und Ihrer Angaben durch die Handwerkskammer erhalten Sie eine Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Handwerkskarte wird Ihnen dann automatisch mitüberreicht.
  • Nach der Gewerbeanmeldung übersenden Sie den Beleg bitte ebenfalls an Ihre Handwerkskammer.

Ein Hinweis zum Abschluss: Kostenlos ist die Eintragung leider nicht. Die Handwerkskammern haben diesbezüglich Ihre eigenen Gebührenverordnungen, die Preise liegen für die Eintragung liegen in der Regel jedoch bei 120,00 EUR bis 200,00 EUR. Ab dem zweiten Jahr wird dann auch eine Jahresgebühr in Höhe von 200,00 EUR bis 250,00 EUR fällig. Informieren Sie sich bitte nach günstigeren Konditionen für Existenzgründer. 

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