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Eine Jacke verloren - diese Versicherung könnte dafür aufkommen

War die Jacke im Reisegepäck?
War die Jacke im Reisegepäck? © Rainer_Sturm / Pixelio
Wenn Sie eine teure Jacke hatten und diese verloren ging, ist es immer ärgerlich. Falls Sie Glück haben, könnte eine Versicherung dafür aufkommen.

Mögliche Versicherungen, die bei Verlust aufkommen könnten

Es kommt immer auf den Einzelfall an, prinzipiell könnte es sein, dass eine dieser Versicherungen aufkommt:

  • Reisegepäckversicherung: Sofern Sie die Jacke auf einer Reise verloren haben, könnte es sein, dass diese Versicherung dafür aufkommt. In der Regel müsste die Jacke aber dann im Gepäck gewesen sein und ist entweder bei einem Transport verloren gegangen oder es wurde Ihnen gestohlen.
  • Hausratversicherung: Die Jacke gehört zweifellos zu Ihrem Hausrat und über die Außenversicherungsklausel könnte die Jacke versichert sein. Natürlich muss der Verlust durch ein Ereignis entstanden sein, das versichert ist, zum Beispiel einen Diebstahl. Wenn Sie die Jacke nur einfach irgendwo vergessen haben, wird die Hausratversicherung nicht eintreten.
  • Haftpflichtversicherungen: Je nach Situation könnte eine verlorene Jacke auch von einer Haftpflichtversicherung bezahlt werden. In dem Fall muss aber jemand anderes als Sie selber für den Verlust der Jacke verantwortlich sein.

Fälle, in denen eine Haftpflicht die verlorene Jacke zahlt

  • Wenn Sie jemandem Erste Hilfe geleistet haben und dabei Ihre Jacke beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, kann es sein, dass eine Haftpflichtversicherung für den Schaden eintritt, z. B. die Kfz-Haftpflichversicherung des Halters von dem Fahrzeug, dessen Fahrer für den Unfall verantwortlich war. In diesen Fällen zahlen auch oft Unfallversicherungen.
  • Wenn Sie die Jacke jemanden kommerziell in Gewahrsam gegeben haben, zum Beispiel an einer Garderobe, haftet unter Umständen der Inhaber, wenn Sachen verloren gegangen sind. Wenn er eine entsprechende Haftpflicht hat, zahlt dessen Versicherung.
  • Etwas problematisch ist es, wenn Sie die Jacke einem Freund geliehen haben und dieser hat die Jacke verloren. In dem Fall haben Sie zwar einen Anspruch gegen den Freund, aber seine Privathaftpflichtversicherung tritt meistens nicht ein, weil diese für geliehene Sachen bzw. Sachen, die dieser in Gewahrsam hatte, nicht eintritt. Es gibt aber auch Verträge, bei denen die Privathaftpflicht auch in diesen Fällen haftet.

Wenn Sie also Ihre schöne neue Jacke verloren haben, prüfen Sie nach, ob es eine Versicherung gibt, die Ihnen den Schaden ersetzt.

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