Alle Kategorien
Suche

Eine Kündigung bestätigen lassen - so machen Sie es richtig

Lassen Sie sich die Kündigung bestätigen.
Lassen Sie sich die Kündigung bestätigen.
Wer einen Vertrag kündigt, ist oftmals unsicher, ob er den Kündigungstermin richtig bestimmt hat oder ob die Kündigung beim Empfänger angekommen ist. Sie können sich die Kündigung daher vom Empfänger bestätigen lassen.

Was Sie benötigen:

  • Kündigungsschreiben
  • Kündigungstermin

So lassen Sie sich eine Kündigung bestätigen

  • Schreiben Sie in das Kündigungsschreiben, dass Sie um Bestätigung des Kündigungstermins bitten. Sicherlich wird man Ihnen dann nach dem Eingang den Termin bestätigen, und Sie können sich darauf einstellen. Sie müssen sich jedoch nicht den Eingang bestätigen lassen.
  • Beachten Sie, dass eine Kündigung Rechtswirkungen entfaltet, ohne dass sich der Absender vom Empfänger den Empfang bestätigen lassen muss. Die Kündigung wirkt, sobald der Empfänger sie erhalten und Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat.
  • Sie sollten eine Kündigung stets per Einschreiben mit Rückschein schicken. So erhalten Sie wenige Tage, nachdem Sie die Kündigung abgeschickt haben, eine Bestätigungskarte über den Zustellungstermin.

Wie Sie am besten bei der Kündigung vorgehen

  • Sie sollten stets, wenn Sie kündigen wollen, zuerst den nächstmöglichen Kündigungstermin bestimmen. Hierzu prüfen Sie in Ihrem Vertrag die Mindestvertragslaufzeiten. Sie können dann kündigen und sich den Eingang bestätigen lassen. Sie müssen sich jedoch nicht den Eingang der Kündigung bestätigen lassen. 
  • Sind Sie ungewiss über den nächstmöglichen Kündigungstermin, so sollten Sie bei Ihrem Vertragspartner nachfragen. Sie sollten dies telefonisch tun.
  • Sie schreiben Ihre Kündigung dann zu dem bestimmten Kündigungstermin und fügen den Nebensatz hinzu, dass Sie hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen. So können Sie sicher sein, dass Sie auch bei einem falsch bestimmten Termin bald aus dem Vertrag herauskommen.
  • Sie können auch oftmals ohne eine Kündigungsfrist kündigen, dies ist immer dann der Fall, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Vielleicht können Sie Ihren Vertrag nicht mehr weiter nutzen, weil Sie unvorhergesehen ins Ausland versetzt worden sind. Wer zum Beispiel seinem Telefonanbieter kündigen möchte, weil er ins Ausland versetzt wird, kann fristlos kündigen, da er den Telefonanbieter nicht mehr im Ausland nutzen kann. Dies ist dagegen nicht der Fall, wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen. Sie können dann Ihren Telefonanschluss mitnehmen und können nur nach der vorgegebenen Kündigungsfrist kündigen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
Teilen: