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Eine Kündigung schreiben - bei Leiharbeit gelingt es so

Als Leiharbeiter richtig kündigen
Als Leiharbeiter richtig kündigen © Dietmar Meinert / Pixelio
Sind Sie bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und arbeiten in Leiharbeit bei einem Unternehmen, so können Sie diese kündigen. Schreiben Sie die Kündigung an die Zeitarbeitsfirma und geben Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid.

Wenn Sie in Leiharbeit beschäftigt sind, stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis mit Ihrer Zeitarbeitsfirma. Diese befindet sich wiederum in einem Auftragsverhältnis mit der Firma, in der Sie beschäftigt sind. Möchten Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, weil Sie mit der Arbeit in der Firma, an die Sie ausgeliehen wurden, nicht zurechtkommen, sollten Sie sich an die Leiharbeitsfirma wenden. Wollen Sie Ihren Vertrag für die Zeitarbeit vollständig kündigen, müssen Sie der Zeitarbeitsfirma eine Kündigung schreiben.

Für eine andere Zeitarbeitsvermittlung keine Kündigung schreiben

  • Sind Sie in einen Betrieb vermittelt und kommen mit der Arbeit überhaupt nicht zurecht, müssen Sie keine Kündigung schreiben, denn Sie stehen in Leiharbeit und haben somit kein Vertragsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber.
  • Wenden Sie sich an Ihren Betreuer bei der Zeitarbeitsfirma, wenn Sie Probleme haben, und bitten Sie um die Versetzung an eine andere Arbeitsstelle. Natürlich ist es auch immer sinnvoll, Probleme vor Ort direkt mit dem Vorgesetzten zu klären.

So kündigen Sie die Leiharbeit

  • Möchten Sie für die Vermittlung von Leiharbeit nicht länger zur Verfügung stehen, müssen Sie Ihren Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma kündigen.
  • Schreiben Sie eine formale Kündigung. Diese enthält die Anschrift der Zeitarbeitsfirma sowie Ihre Anschrift und Telefonnummer. Richten Sie das Schreiben direkt an Ihren persönlichen Berater.
  • Sie möchten Ihr Arbeitsverhältnis kündigen? Um alles richtig zu machen, müssen Sie nicht nur die …

  • Sie müssen die Kündigung nicht zwingend begründen, können dies aber tun. Wichtig ist die Information, dass Sie fristgerecht kündigen und ab welchem Datum Sie nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Geben Sie die Kündigung persönlich ab und lassen Sie sich die Abgabe bestätigen. Alternativ müssen Sie die Kündigung per Einschreiben absenden.

Sie sollten Ihren Vertrag mit der Leiharbeitsfirma nur dann kündigen, wenn Sie ein festes Arbeitsverhältnis in Aussicht haben oder eine Selbstständigkeit anstreben. Haben Sie keine andere Stelle in Aussicht, ist Leiharbeit eine gute Möglichkeit, um die arbeitslose Zeit zu überbrücken. Viele ehemalige Zeitarbeiter haben auf diese Weise wieder einen festen Job gefunden.

helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist ein originale 68'er und in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
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