Alle Kategorien
Suche

Eine Organisation gründen - so gehen Sie vor

Vereine verfolgen meist gemeinnützige Zwecke.
Vereine verfolgen meist gemeinnützige Zwecke.
Eigeninitiative ist ein guter Charakterzug. Möchten Sie eine uneigennützige Organisation gründen, müssen Sie wissen, in welcher Rechtsform dies möglich ist und wie Sie dazu vorgehen.

Eine Organisation setzt voraus, dass Sie sich mit mindestens einer weiteren Person zusammentun, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Dies kann im weitesten Sinne die eheliche Gemeinschaft sein, aber natürlich auch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, ein nicht eingetragener, ein eingetragener oder ein wirtschaftlicher Verein. Der Zweck bestimmt die Grundlage.

Das BGB bestimmt die Formen einer Organisation

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt Ihnen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung, auf deren Grundlage Sie eine Organisation gründen können. Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) beschränkt sich meist auf den Besitz und die Verwaltung gemeinsamen Eigentums.
  • Um eine Organisation zu gründen, bietet sich zunächst der wirtschaftliche Verein an (§ 22 BGB). Sein Zweck ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet und soll Gewinne erzielen. Eine solche Organisation wird durch staatliche Verleihung rechtsfähig. Beispiele: Sparverein, Funktaxizentrale, Selbsthilfe-Siedlergemeinschaft.

Unterscheiden Sie verschiedene Arten von Vereinen

  • Beabsichtigen Sie keine wirtschaftlichen Zwecke, kommt der Idealverein in Betracht, der nach seiner Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Vor allem gilt dies in Verbindung mit der Möglichkeit der Steuerbegünstigung oder Steuerbefreiung, wenn Sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke damit verfolgen.
  • So weit Sie nur gelegentlich wirtschaftliche Zwecke verfolgen (Weihnachtsbasar, Verkauf spezieller Literatur), darf diese unternehmerische Betätigung im Verhältnis zu Ihrer ideellen Betätigung nur eine untergeordnete Rolle spielen und muss im Rahmen des Vereinszwecks ein sinnvolles Mittel zur Förderung des Vereinszwecks darstellen.

So gründen Sie Vereine

  • Der Idealverein kann als nicht eingetragener und als eingetragener Verein geführt werden. Ein nicht eingetragener Verein ist nicht rechtsfähig, solange er nicht ins Vereinsregister eingetragen ist. Die Handlungsfähigkeiten und die Rechtsfähigkeit sind begrenzt. Er besitzt mit Mitgliederversammlung und Vorstand eine organisatorische Struktur. Er darf einen eigenen Namen tragen. Problematisch ist, dass die Haftung der für den nicht eingetragenen Verein handelnden Personen unbeschränkt ist.
  • Im Idealfall gründen Sie die Organisation als eingetragenen Verein. Ein solcher Verein wird mit der Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig. Er ist eine juristische Person.
  • Zur Gründung benötigen Sie sieben Mitglieder. Der Vereinszweck ist in einer Satzung zu beschreiben. Die Führung dieser Opposition obliegt dem Vorstand. Der Verein besteht unabhängig vom Wechsel einzelner Mitglieder. In der Gestaltung der Mitgliedschaftsrechte sind Sie weitgehend frei.
  • Sobald Sie jedoch schwerpunktmäßig gewerblich tätig sind, sind Sie Kaufmann und können eine Personengesellschaft (oHG, KG) oder eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) gründen. Möchten Sie eine Vermögensmasse verselbstständigen, bietet sich auch die Stiftung an.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: