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Eine Schenkung dem Finanzamt melden - so geht's

Eine Schenkung melden - so funktioniert's
Eine Schenkung melden - so funktioniert's
Viele Menschen überlegen, anstatt einer normalen Erbschaft eine Schenkung durchzuführen. Dies hat den Sinn, bei richtiger Vorgehensweise die zukünftige Erbschaftssteuer zu sparen. Allerdings müssen Sie eine Schenkung trotzdem dem zuständigen Finanzamt melden, auch wenn diese unter der gesetzlichen Freigrenze liegt.

Was Sie benötigen:

  • Information
  • Schenkung

Mit einer Schenkung schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe. Als erstes freut sich der Beschenkte natürlich über einen unerwarteten Geldsegen und Sie haben die Genugtuung, dass Sie dem Beschenkten die Erbschaftssteuer einsparen. Allerdings müssen Sie sich natürlich an die gesetzlichen Obergrenzen halten. Eine Schenkung dem Finanzamt zu melden ist und bleibt trotzdem Ihre Pflicht.

Auch eine Schenkung müssen Sie anzeigen

  • Aber nicht nur die Erbschaftssteuer kann durch diesen Vorgang eingespart werden. Da bei einer Schenkung normalerweise eine Schenkungssteuer anfällt, müssen Sie natürlich die Freigrenze unbedingt beachten.
  • Nur wenn Sie hier korrekt vorgehen, können Sie sich auch diese Steuer sparen, auch wenn Sie verpflichtet sind diese Schenkung dem Finanzamt zu melden.
  • Bedenken Sie bitte, dass Sie eine Schenkung auch dann anzeigen müssen, wenn das Geld das Sie verschenken bisher im Ausland angelegt war. Auch wenn Sie eine Schenkung an eine Person im Ausland durchführen oder Sie selbst durch eine im Ausland lebende Person beschenkt werden, alle diese Fälle sind anzeigepflichtig. Auch der Beschenkte muss diese Angaben gegenüber dem Finanzamt machen.
  • Von der Anzeigepflicht absehen können Sie nur in zwei besonderen Fällen. Zum einen wenn es sich eindeutig um ein Gelegenheitsgeschenk handelt, das die Schenkungssteuer nicht tangiert, oder aber wenn eine solche Schenkung notariell oder auch gerichtlich beglaubigt wurde. Auch bei der Schenkung von Immobilien gibt es eine Sonderregelung, über die Sie sich am besten beraten lassen sollten, zum Beispiel durch einen Steuerberater.
  • Die Freigrenze liegt bei einer Schenkung an Kinder bei 205.000 Euro pro Elternteil. Dies bedeutet, dass Sie einem Kind eine Schenkung in Höhe von 410.000 Euro übergeben können, ohne dass eine Schenkungssteuer anfällt.
  • Diese Freigrenze gilt allerdings nur alle 10 Jahre.
  • Eine Schenkung müssen Sie also auf jeden Fall dem Finanzamt melden um zu vermeiden, dass eventuell doch eine Schenkungssteuer anfällt und Sie deshalb im nachhinein Ärger bekommen würden.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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