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Eine Vollkostenrechnung am Beispiel erklärt

Die Vollkostenrechnung einfach berechnen und verstehen können
Die Vollkostenrechnung einfach berechnen und verstehen können
Die Vollkostenrechnung ist im Vergleich zur Teilkostenrechnung etwas komplexer. Doch erklärt man diese anhand eines Beispiels, ist diese doch sehr logisch.

Jeder, der bereits einmal in den Genuss des Schulfaches Rechnungswesen gekommen ist, wird wissen, um was es sich bei der Vollkostenrechnung handelt. Diese Rechnung ist ein kompliziertes Unterfangen. Um was es sich dabei handelt und ein logisches Beispiel werden in der folgenden Anleitung näher dargestellt.

Die Vollkostenrechnung kurz erklärt

  • Die Vollkostenrechnung grenzt sich gänzlich von der Teilkostenrechnung ab. Hierbei werden sämtliche Kostenträger und Kostenstellen zusammen verrechnet.
  • Hierbei werden zu Beginn die Einzelkosten von den Gemeinkosten getrennt. Die darauf folgende Kostenstellungsrechnung wird anhand dieser Informationen berechnet. In der Regel nimmt man hierfür den Durchschnitt der Kosten als Lösungsansatz.
  • Das Problem der Vollkostenrechnung ist, dass sämtliche Kosten auf alle Produkte angerechnet werden. Das bedeutet, selbst wenn die Kosten nicht speziell auf eines der Produkte anfallen, wird dieser Satz mit einkalkuliert.

Ein übersichtliches Beispiel

  • Um die Vollkostenrechnung an einem Beispiel zu erklären, wird folgendes Szenario herangezogen: Ein Obststand verkauft 1000 Orangen im Monat. Für die Miete muss der Obsthändler 300 € im Monat bezahlen.
  • Des Weiteren wird in diesem Beispiel angenommen, dass der Preis, welche die Orangen im Einkauf kosten, bei 0,50 € liegt. Nun haben Sie sämtliche Variablen, die Sie benötigen, um die Vollkostenrechnung zu starten.
  • Der Einkaufspreis definiert hierbei die Einzelkosten, die Miete sind die Gemeinkosten. Nun müssen Sie die 300 € durch 1000 € dividieren und erhalten 0,30 €. Das bedeutet, die Gemeinkosten für eine Orange sind 30 Cent. Addiert man zu diesem Betrag noch die 0,50 Cent für den Einkauf, so haben Sie 0,80 Cent an Vollkosten.
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