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Einen Antrag auf Schulbefreiung aufsetzen

Antrag auf Schulbefreiung rechtzeitig stellen
Antrag auf Schulbefreiung rechtzeitig stellen
Es gibt immer mal wieder familiäre Ereignisse, bei denen auch Ihr Kind mit dabei sein sollte. Sehr oft fallen diese aber in die Schulzeit. Wie Sie eine entsprechende Schulbefreiung beantragen, erfahren Sie hier.

Was Sie benötigen:

  • Vordruck
  • PC
  • Drucker

Zu verschiedenen Anlässen ist es unabdingbar, Ihr Kind für ein oder zwei Tage von der Schule befreien zu lassen. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten oder Meisterschaften, ist auch eine längere Abwesenheit von der Schule nötig.

Anlässe für einen Antrag auf Schulbefreiung

  • Für einen Antrag auf Schulbefreiung gibt es durchaus unterschiedliche Anlässe. Sei es, dass ein naher Familienangehöriger, beispielsweise die Eltern oder ein Bruder beziehungsweise die Schwester des Schülers heiraten. Auch runde Geburtstage von nahen Verwandten, beispielsweise der Großeltern, die weiter entfernt wohnen, ist durchaus ein Anlass für eine Schulbefreiung.
  • Wenn ein naher Verwandter, beispielsweise die Eltern, Großeltern oder eine Schwester respektive ein Bruder des Schülers verstorben sind, kann ebenfalls ein Antrag auf Schulbefreiung gestellt werden. Diesem Antrag wird in der Regel stattgegeben.
  • Falls Sie aber nur beabsichtigen, Ihren Sommerurlaub einen oder mehrere Tage vor Ferienbeginn anzutreten, um dabei Kosten zu sparen, so wird Ihrem Antrag auf Schulbefreiung bestimmt nicht stattgegeben. Und falls Sie beabsichtigen, Ihr Kind nach abgelehntem Antrag am betreffenden Tag krankzumelden, müssen Sie mit Kontrollmaßnahmen der Schule und eventuellen Konsequenzen rechnen. Dies kann bis zum Schulausschluss Ihres Kindes führen und auch eine finanzielle Strafe mit sich bringen.
  • Bevor Sie den Antrag auf Schulbefreiung stellen, sollten Sie sich schon einmal mit dem Klassenlehrer darüber austauschen. Dieser kann Ihnen auch sagen, ob der Antrag an ihn oder direkt an den Schulleiter gestellt werden muss. Weiterhin kann er Ihnen schon einmal mitteilen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

So formulieren Sie den Antrag

  1. Der Antrag auf Schulbefreiung ist - entsprechend der Gesetzgebung Ihres Bundeslandes - an den Klassenlehrer oder an den Direktor zu richten. In vielen Schulen gibt es dafür spezielle Vordrucke, die Sie nur noch ausfüllen müssen. Diesen Vordruck bekommen Sie im Sekretariat der Schule.
  2. Falls es an Ihrer Schule keinen Vordruck gibt, müssen Sie den Antrag formlos stellen. Folgende Angaben müssen auf jeden Fall vermerkt werden: Vor- und Nachname des Schülers sowie dessen Klasse. Auch Ihre vollständige Adresse sollten Sie auf dem Antrag vermerken. Das Datum der Antragsstellung gehört ebenfalls darauf, genauso wie die Angaben zu den Erziehungsberechtigten.
  3. Nach einigen Leerzeilen geben Sie nun die vollständige Anschrift der Schule inklusive dem Namen des Direktors respektive des Klassenlehrers ein.
  4. Formulieren Sie den Antrag auf Schulbefreiung folgendermaßen: Sehr geehrter Herr XYZ, hiermit stellen wir den Antrag, unser Kind vom ... bis ... von der Schule zu befreien.
  5. Liefern Sie dann auch noch eine kurze Begründung und erwähnen Sie beispielsweise, dass an diesem Tag die Beerdigung des Opas oder die Hochzeit der Schwester stattfindet und Ihr Kind bei diesem Anlass unbedingt dabei sein soll.
  6. Selbstverständlich sollten Sie den Antrag mit der Grußformel "Mit freundlichen Grüßen" oder "Hochachtungsvoll" und den beiden Namen der Erziehungsberechtigten abschließen, da die Unterschrift meist recht unleserlich ist.
  7. Mit einigen Leerzeilen Abstand setzen Sie hierunter noch einen Abschnitt, in dem Ihnen der Schulleiter bestätigt, ob der Antrag angenommen oder mit welcher Begründung er abgelehnt wurde.  
  8. Vergessen Sie nicht, den Antrag von beiden Erziehungsberechtigten unterschreiben zu lassen. Sind Sie selbst noch Schüler und 18 Jahre alt, reicht es aus, wenn Sie diesen Antrag für sich selbst stellen und allein unterzeichnen.

Antrag durch Schulleiter abgelehnt - weiteres Prozedere

  • Falls der Antrag auf Schulbefreiung abgelehnt wurde, müssen Sie Ihr Kind wohl oder übel zur Schule schicken. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Direktors vor Gericht zu klagen. Ob diese Klage Aussicht auf Erfolg hat, sei aber dahingestellt. Auf jeden Fall wird sie nicht unbedingt zu einem besseren Verhältnis der Lehrer zur Ihrem Kind beitragen.
  • Falls Sie Ihr Kind an dem beantragten Tag nicht zur Schule schicken, kann dies für Sie und Ihren Nachwuchs Konsequenzen haben. Diese können finanzieller Natur sein - beispielsweise durch die Zahlung einer Geldbuße -, aber auch für die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes gravierende Folgen haben. Es hat durchaus Fälle gegeben, in denen den betroffenen Kindern der weitere Besuch dieser Schule untersagt wurde.
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