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Einen Kredit über einen Bausparvertrag absichern - was Sie dabei beachten sollten

Sofortkredit nach Verpfändung des Bausparguthabens
Sofortkredit nach Verpfändung des Bausparguthabens
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen möchten, müssen Sie die wirtschaftliche Fähigkeit zur Rückzahlung nachweisen. Bei größeren Geldsummen spielen immer auch Sicherheiten eine wichtige Rolle. Einen Kredit kann man beispielsweise mit einer Grundschuld, über eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag absichern. Dabei muss man die Bewertung von Sicherheiten betrachten.

Wenn Kreditgeber das Stellen von Sicherheiten verlangen, erfolgt eine Bewertung immer unter zwei Gesichtspunkten. Zum einen geht es um die Frage, ob mit der Verwertung ein ausreichender Erlös zu erwarten ist. Zum anderen wird beurteilt, wie schnell die Verwertung mit entsprechendem Erlös zum Abschluss gebracht werden kann.

Beleihungsgrenze - Bewertung von Sicherheiten

Das wichtigste Kriterium für die Bewertung von Sicherheiten ist der Beleihungswert. Wird zur Deckung eines Kredits eine Realsicherheit eingesetzt, wird zuerst deren Wert und anschließend die Beleihungsgrenze bestimmt.

  • Banken und andere Kreditgeber berechnen die Beleihungsgrenze nach speziellen Wahrscheinlichkeitsmaßstäben. Außerdem verfügen Banken über Erfahrungen mit der Zwangsvollstreckung. Sie wissen, welcher Betrag in der Realität erzielt werden kann.
  • Von Bedeutung ist außerdem die Rangstelle des Sicherungsmittels. Letztlich muss der Verwertungserlös den oder die Gläubiger befriedigen. Lediglich der erstrangig gesicherte Gläubiger darf davon ausgehen, dass er aus dem Verwertungserlös seine Ansprüche befriedigt erhält.
  • Denn nur wenn der Verwertungserlös den Verwertungsbetrag übersteigt, können zweitrangige Gläubiger mit dem so verfügbaren Geld Forderungen befriedigt erhalten. In jedem Fall gehen nachrangige Gläubiger dann leer aus, wenn kein Erlös mehr vorhanden ist.

Kredit über Bausparvertrag oder Verpfändung von Kontoguthaben absichern

Zu den gern gewählten Sicherheiten der Banken gehören Verpfändung von Kontoguthaben und Wertpapierdepots.

  • Kontoguthaben können dabei zu 100 Prozent berücksichtigt werden. Bei festverzinslichen Wertpapieren sind es bis zu 75 Prozent des Wertes. Nimmt die Bank Aktien als Sicherheit an (was selten der Fall ist), dann liegt der Beleihungswert niemals über 50 Prozent.
  • Haben Sie einen Bausparvertrag oder eine Kapitallebensversicherung mit einem gewissen Guthaben, können Sie das der Bank zur Verpfändung anbieten.
  • Dem Kreditgeber steht zum Zeitpunkt der Verpfändungserklärung ein bestimmter Betrag zur Verfügung. Beim Bausparvertrag ist dies das Bausparguthaben, bei der Lebensversicherung der Rückkaufswert.
  • Leisten Sie Ihre Zahlungen für den Bausparvertrag oder die Versicherung ordnungsgemäß weiter, steigt der Wert dieser Sicherheiten sogar weiter. Für den Kredit spielt letztlich der Wert zum Zeitpunkt der Verpfändung eine Rolle.

Bausparkassen räumen Ihnen neben einem Kündigungsrecht und dem Anspruch auf Guthabenrückzahlung auch das Abtreten oder Verpfänden ein. Die Übertragung anderer Rechte - Verpfändung oder Abtretung von Bausparguthaben - bedarf immer der Zustimmung Ihrer Bausparkasse. Kosten sind damit nicht verbunden.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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