Alle Kategorien
Suche

Einen Minijob kündigen - so geht's form- und fristgerecht

Kündigen Sie Ihren Minijob fristgerecht.
Kündigen Sie Ihren Minijob fristgerecht.
Wer einen Minijob ausübt und kündigen möchte, muss sich an die vereinbarte Kündigungsfrist und an die Formanforderungen halten. Beachten Sie einige rechtliche Hinweise, wenn Sie einen Minijob form- und fristgerecht kündigen wollen.

Was Sie benötigen:

  • Kündigungsschreiben

Minijobs dienen oft zur Überbrückung oder sind nur kurzfristig. Sie sollten jedoch beachten, dass Sie bei einem Minijob dieselben Form- und Fristanforderungen haben wie bei einem Vollzeitjob. Kündigen Sie Ihren Minijob daher immer form- und fristgerecht. So ist Ihre Kündigung rechtswirksam.

So kündigen Sie den Minijob form- und fristgerecht

  • Prüfen Sie zuerst die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist bei Ihrem Minijob. Beachten Sie hierbei die Angaben in Ihrem Arbeitsvertrag.
  • Berechnen Sie Ihren nächstmöglichen Kündigungstermin.
  • Schreiben Sie nun ein Kündigungsschreiben. Beachten Sie, dass Ihre Kündigung immer schriftlich zu erfolgen hat. Kündigen Sie nie per E-Mail oder Fax, sondern in einem Kündigungsschreiben.
  • Schreiben Sie in das Kündigungsschreiben, dass Sie fristgerecht zum nächstmöglichen Termin bzw. zu dem von Ihnen bestimmten Termin kündigen. Sie vermeiden so, dass Ihre Kündigung nicht wirksam wird, weil Sie eventuell den nächstmöglichen Termin falsch berechnet haben.
  • Besprechen Sie nun mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie kündigen wollen, und händigen Sie ihm Ihr Kündigungsschreiben aus. Sie können das Kündigungsschreiben auch per Einschreiben Rückschein verschicken. So können Sie Ihrem Minijob rechtswirksam kündigen.

Wissenswertes über die Kündigungsfrist beim Minijob

  • Wer seinen Minijob kündigen will, sollte stets die Kündigungsfristen einhalten. Sie finden hierzu entweder Angaben in Ihrem Arbeitsvertrag, oder falls diese Angaben fehlen, gelten für Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen. Sie können die Fristen in § 622 BGB nachlesen.
  • Sie können Ihren Minijob mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende jedes Monats kündigen.
  • Ihre vertragliche Vereinbarung kann hiervon abweichen, wenn eine kürzere Frist vereinbart wurde, weil Sie nur vorübergehend als Aushilfe für Ihren Arbeitnehmer tätig wurden.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
Teilen: