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Eingeschränkter Winterdienst - eine Erklärung

Straßen, die nicht geräumt werden, befahren Sie auf eigene Gefahr.
Straßen, die nicht geräumt werden, befahren Sie auf eigene Gefahr.
Das Verkehrsschild "Eingeschränkter Winterdienst" weist Autofahrer darauf hin, dass bestimmte Streckenabschnitte nicht geräumt werden. Wer hier fahren will, sollte deshalb vorsichtig sein.

Schilder tragen dazu bei, den Verkehr zu regeln und Autofahrer vor möglichen Gefahren frühzeitig zu warnen. Das Hinweisschild "Eingeschränkter Winterdienst" wird allerdings auch aus rechtlichen Gründen aufgestellt und soll Verkehrsteilnehmer dazu anhalten, besonders nachsichtig zu fahren. Wer auf diesen Strecken dennoch einen Unfall hat, kann nur selten Schadenersatzansprüche geltend machen.

Bedeutung des Schildes "Eingeschränkter Winterdienst"

  • Häufig wird das Verkehrsschild noch mit dem Hinweis "Benutzung auf eigene Gefahr" betitelt. Kommunen und Landkreise wollen Autofahrern und Verkehrsteilnehmern dadurch zu Verstehen geben, dass der Streckenabschnitt im Winter nicht geräumt wird.
  • Darunter fallen alle Arten des Winterdienstes der Straßenmeisterei. Auf diesen Strecken wird weder gestreut, noch geräumt, noch gekehrt. 
  • Als Fahrer sind Sie angehalten, hier sehr vorsichtig zu fahren. Ohne Winterreifen ist das Befahren von Strecken, die einem eingeschränkten Winterdienst unterliegen, sehr gewagt.

Rechtliche Absicherung im Schadensfall

  • Die Gemeinden und Kommunen schützen sich mit dem Aufstellen der Schilder "Eingeschränkter Winterdienst" in erster Linie gegen Schadenersatzansprüche verunglückter Fahrer.
  • Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet, alle Straßen des Wohngebiets im Winter zu räumen. Entscheidend dabei ist die Frequentierung der Straße.
  • Ob in bestimmten Straßen ein Winterdienst erfolgen muss, hängt davon ab, wie häufig und wie schnell die Straßen befahren werden, welche Fahrzeugtypen sie befahren, wie gefährlich sie sind und wie hoch das Verkehrsbudget der Gemeinde oder Kommune für den Winterdienst ist.
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