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Einkommenssteuernachweis - Erklärung

Der Einkommenssteuernachweis gibt einen Überblick über die gezahlte Einkommenssteuer.
Der Einkommenssteuernachweis gibt einen Überblick über die gezahlte Einkommenssteuer.
Die Einkommenssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer, da sie direkt beim Steuerpflichtigen eingezogen wird. Einen Einkommenssteuernachweis bzw. eine Zweitschrift erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.

Das bedeutet die Einkommenssteuer für Arbeitnehmer

  • Als in Deutschland angestellter Arbeitnehmer zahlen Sie in der Regel auch Einkommensteuer. Die Höhe der jeweiligen Einkommenssteuerpflicht (abgekürzt ESt) wird nach den Grundlagen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) berechnet.
  • Mit der zu entrichtenden Lohnsteuer bezahlen Sie einen Faktor der Einkommenssteuerarten. Doch zu Ihrem Einkommen zählt im Zweifel nicht nur Ihr Lohn oder Gehalt, sondern zum Beispiel auch Zinserträge aus Kapitalanlagen. Diese Steuern werden mit der Kapitalertragssteuer abgegolten.
  • Ihr zuständiges Finanzamt setzt die Höhe der Einkommenssteuer fest. Zuständig ist das Finanzamt der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
  • Mit dem Einkommenssteuerbescheid erhalten Sie Informationen über die zu entrichtenden Steuern. Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen begründeten Einspruch erheben. Nicht immer müssen Steuern nachbezahlt werden. Es kann auch vorkommen, dass Ihnen rückwirkend Steuern erstattet werden.

Der Einkommenssteuernachweis

  • Einen Einkommenssteuernachweis erhalten Sie zum Beispiel von Ihrem Arbeitgeber. Jedoch können Sie sich auch an Ihr zuständiges Finanzamt wenden, wenn Sie einen nachträglichen Nachweis bzw. eine Zweitschrift benötigen. Diese werden oft von Ämtern angefordert, zum Beispiel, wenn Sie als Student für den BAföG-Antrag einen Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern erbringen müssen.
  • Wenn Sie keine Einkommenssteuererklärung einreichen müssen und keinen Einkommenssteuernachweis erhalten, dann können Sie auch eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, welche Sie im Zweifel vorlegen können, wenn ein Einkommenssteuernachweis verlangt wird.
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