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Eintrag im Telefonbuch löschen lassen - so geht's

Eintrag im Telefonbuch löschen lassen - so geht's1:02
Video von Steven Selig1:02

Der Eintrag ins Telefonbuch hat Vor- und Nachteile. Der Vorteil ist zweifellos, dass man von Bekannten und Verwandten in einem Notfall erreicht werden kann, weil die Auskunft die Nummer jederzeit verfügbar macht. Der Nachteil ist, dass man auch von Menschen angerufen wird, mit denen man nichts zu tun haben will. Ein häufiger Grund, den Eintrag ins Telefonbuch löschen zu lassen.

Löschungsansprüche bei einem Eintrag in ein Verzeichnis

Wichtig ist:

  • Sie haben einen Rechtsanspruch auf Löschung des Eintrages in ein Telefonbuch, sofern dieser gegen Ihren Willen erfolgt ist oder Sie Ihre Einwilligung zurückgezogen haben.
  • Wenn der Eintrag in einem Printmedium steht, können Sie nicht verlangen, dass alle Ausgaben eingezogen und/oder vernichtet werden. Sie haben aber einen Anspruch, dass Ihr Eintrag in der nächsten Ausgabe nicht mehr erscheint.
  • Sie haben Anspruch darauf, dass man Ihnen mitteilt, an wen Ihre Daten weitergegeben wurden. Bei einem öffentlichen Verzeichnis wie einem Telefonbuch ist dies natürlich nicht möglich.
  • Sie können von jedem beliebigen Betreiber eines Verzeichnisses verlangen, dass er Ihnen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auskunft erteilt welche Daten über Sie gespeichert sind. Bestreitet dieser, dass er Daten über Sie gespeichert hat, müssen Sie den Beweis führen, dass es einen Eintrag ins Telefonbuch oder ein anderes Verzeichnis von Ihnen gibt. Dieser Beweis ist einfach über einen Ausdruck des entsprechenden Eintrages zu erreichen.

Generell besteht das Problem, dass die Vielzahl von Portalen, bei denen Telefonbucheinträge gespeichert sind, kaum überschaubar sind.

So löschen Sie sich aus dem Telefonbuch

  • Die Seite bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Einträge bei „Das Telefonbuch“ und „Das Örtliche“ selbst zu verwalten oder dort anonym zu bleiben. Auf Wunsch werden die von Ihnen dort eingegeben Veränderungen auch in die nächsten gedruckten Ausgaben übernommen. Ein einfacher und komfortabler Weg, aus einem der umfassendsten Verzeichnisse zu verschwinden und den Eintrag ins Telefonbuch zu löschen.
  • Die meisten anderen Verzeichnisse müssen Sie anschreiben, das geht auch per Mail oder per Fax. Weisen Sie auf den § 35 Abs. 2 BDSG hin und verlangen die sofortige Löschung Ihrer Daten. Die Löschung erfolgt meistens umgehend und ohne Probleme, aber das schützt nicht davor, dass Sie wieder eingetragen werden, weil Daten von einem anderen Portal dazugekauft wurden.

Der einzige Weg wirklich dauerhaft nirgendwo mehr aufzutauchen und keinerlei Eintrag ins Telefonbuch zu haben ist, sich eine neue Nummer zu verschaffen und diese von Anfang an nicht eintragen zu lassen.