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Eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen - Bedeutung

Entsprechen nachträglich eingebaute Autoteile den gesetzlichen Vorgaben?
Entsprechen nachträglich eingebaute Autoteile den gesetzlichen Vorgaben?
Manche Autofahrer wollen ihr Fahrzeug gern "tunen". So soll es mit weiteren Teilen ausgestattet und so attraktiver werden. Welche Tuningteile sind eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen? Und was bedeutet diese Aussage generell?

Grundsätzliches dazu, welche Teile eintragungsfrei sind

  • Sie können Ihr Fahrzeug mit zusätzlichen Tuningteilen ausstatten, die ursprünglich nicht eingebaut waren und nachträglich installiert werden. Manche dieser Autoteile müssen der "Allgemeinen Betriebserlaubnis" (ABE) entsprechen, andere dem Material- oder dem Teilegutachten und einige sind sogar eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen.  Aber was bedeutet das alles?
  • In der "Allgemeinen Betriebserlaubnis" finden Sie eine Auflistung mit Fahrzeugen und den dazugehörigen Ausrüstungsteilen oder technischen Anlagen. Diese ABE ist grundsätzlich eine der Hauptvoraussetzungen bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen - neben der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. 
  • Wenn Sie die Ausstattungs- oder Tuningteile auf dieser Liste finden, dann ist es überflüssig, diese nachträglich einzubauenden oder auszutauschenden Teile genehmigen und abnehmen zu lassen. Sie können den Einbau gemäß der Beachtung der Einbauauflagen einbauen. Beachten Sie auch, dass ABE's ungültig werden können, wenn sie sich beispielsweise auf Teile wie Sportlenkräder beziehen, die lediglich Teil einer bestimmten Autoproduktionsserie sind.

Die Bedeutung und Auswirkung des E-Prüfzeichens

  • Es gibt darüber hinaus aber auch noch Einbauteile, die zwar nicht in der ABE aufgelistet wurden, aber dennoch mit einem E-Prüfzeichen eintragungsfrei bleiben. Das Prüfzeichen wird auch E-Kennzeichen oder als E-Kennzeichnung genannt und kennzeichnet genehmigungspflichtige Bauteile an Kraftfahrzeugen.
  • Wenn Sie also ein Ausstattungsteil einbauen, dann bleibt es eintragungsfrei, wenn es das E-Zeichen trägt. Dies besteht aus einem großen E in einem Kreis. Außerdem gibt es noch eine Prüfnummer, die auf die jeweilige ECE-Regelung Bezug nimmt und eine Aussage dazu macht, dass jene damit gekennzeichneten Bauteile eine erforderliche Prüfung und Genehmigung bestanden haben. 
  • Das mit dem E-Zeichen gekennzeichnete Bauteil dürfen Sie also ohne speziellen Eintrag in Ihre Fahrzeugpapiere mitführen und betreiben. Sie benötigen dafür weder ein "TÜV-Gutachten", dazu gehören Teilegutachten (TGA) und EG-BE/ABE, solange Sie den in der Genehmigung vorgegebenen Verwendungsbereich einhalten.
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