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Elterngeld und arbeitslos - das sollten Sie beachten

Elterngeld darf jeder beantragen.
Elterngeld darf jeder beantragen. © Stephanie__Hofschlaeger / Pixelio
Auch wenn Sie arbeitslos sind, können Sie Elterngeld beantragen. Damit Sie sich hiermit jedoch selbst keine Falle stellen, sollten Sie die nachfolgenden Bestimmungen genauestens beachten.

Wann Sie Elterngeld beziehen können

Um zu verstehen, warum Sie auch Elterngeld beziehen können, wenn Sie arbeitslos sind, soll zunächst definiert werden, wann Sie Elterngeld beantragen können:

  • Jeder, der sein Kind selbst erziehen möchte, kann Elterngeld beantragen. Dies bedeutet, dass sowohl Mütter als auch Väter Elterngeld beantragen dürfen.
  • Sie müssen hierzu weder in Elternzeit gehen, noch müssen Sie vor der Geburt des Kindes einer Arbeit nachgegangen sein.
  • Somit können Sie auch dann Elterngeld beantragen, wenn Sie arbeitslos sind und Ihr eigenes Kind im eigenen Haushalt selbst erziehen.

Wie viel Ihnen der Staat bezahlt

Die Höhe des Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wenn Sie vor der Geburt gearbeitet haben, dann erhalten Sie das Elterngeld als Ersatz für Ihr Einkommen, wenn Sie wegen der Geburt zum Arbeiten aufhören. Das Elterngeld beträgt in diesem Fall zwischen 65 und 67 % Ihres Netto-Einkommens (abhängig von der Einkommenshöhe), mindestens jedoch 300 Euro monatlich und höchstens 1800 Euro monatlich.
  • Die Berechnungsgrundlage stellt das Netto-Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt Ihres Kindes dar.
  • Sollten Sie arbeitslos sein, Arbeitslosengeld beziehen und Elterngeld beantragen wollen, dann müssen Sie beachten, dass das ausgezahlte Arbeitslosengeld als Einkommen zählt und mit dem Elterngeld verrechnet wird. Lediglich der Mindestsatz von 300 Euro wird nicht angerechnet.

Wenn Sie arbeitslos sind

Wenn Sie arbeitslos sind, dann stehen Ihnen bezüglich des Elterngeldes die folgenden Varianten zur Verfügung:

  • Sie können weiterhin Arbeitslosengeld beziehen und die 300 Euro Mindestsumme an Elterngeld beantragen. Allerdings müssten Sie in diesem Fall weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. Sie müssen weiter vermittelbar sein.
  • Sie können aber auch während des Bezuges von Elterngeld auf das Arbeitslosengeld verzichten und nur Elterngeld beantragen. In diesem Fall müssen Sie aber beachten, dass das Netto-Einkommen der letzten 12 Monate als Bezugsgröße verwendet wird.
  • Sollten Sie also  innerhalb der letzten 12 Monate nur 5 Monate gearbeitet haben, dann wird das gesamte Netto-Einkommen dieser 5 Monate durch 12 geteilt (also auf einen Monat heruntergerechnet). Dieses Ergebnis stellt dann die Berechnungsgrundlage dar.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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