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Entmündigung beantragen - so stellen Sie den Antrag bei Gericht

Betreuung ersetzt Entmündigung und Vormundschaft.
Betreuung ersetzt Entmündigung und Vormundschaft. © Fotobox / Pixelio
Wenn Sie eine Entmündigung beantragen, regen Sie in Wahrheit beim Vormundschaftsgericht an, für eine andere Person die Betreuung anzuordnen. Entmündigt wird heute niemand mehr, es wird nur noch betreut.

Am 1. Januar 1992 trat das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft für Volljährige in Kraft. Erwachsene, die bis dahin unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft gestanden haben, profitieren davon.

Entmündigung wurde durch Betreuung ersetzt

  • Der früheren Vormundschaft ging immer die Entmündigung voraus. Die Entmündigung entrechtete den Betroffenen. Er war geschäftsunfähig, konnte nicht mehr wählen, kein Testament errichten und insbesondere keine rechtsgeschäftlichen Aktivitäten mehr vornehmen. Dabei wurde der Wille Erwachsener zu wenig beachtet. Im Konfliktfall entschied allein der Vormund, selbst wenn der Betroffene vernünftige Wünsche äußerte.
  • Wenn Sie heute eine Entmündigung beantragen, geht es in Wahrheit um die Anordnung einer Betreuung. Sie müssen wissen, dass heute niemand mehr entmündigt wird. Das mit der Entmündigung und der Vormundschaft ursprünglich verbundene Ziel wird heute im Wege der Betreuung erreicht.
  • Wenn Sie die Testierfähigkeit eines Testamentsverfassers bezweifeln, können Sie ebenfalls keine Entmündigung beantragen. Sie müssen das Testament gerichtlich anfechten und begründete Zweifel an der geistigen Zurechnungsfähigkeit des Verfassers vortragen.

Nichtbetroffene können nichts beantragen, sondern nur anregen

  • Sie selbst können eine Betreuung nur dann beantragen, wenn Sie die Betreuung für sich selbst wünschen. Sie haben aber nicht das Recht, für eine andere Person einen Antrag auf Betreuung zu stellen.
  • Sie können allerdings beim Vormundschaftsgericht anregen, aufgrund bestimmter Gegebenheiten für eine bestimmte Person eine Betreuung zu prüfen und gegebenenfalls anzuordnen. Das Vormundschaftsgericht ist dann von Amts wegen verpflichtet, die Situation zu recherchieren und die Lebenssituation jener Person zu überprüfen.

Alternativ eine Betreuungsverfügung prüfen

  • Beachten Sie, dass Sie mit der Person, die Sie betreuen lassen möchten, auch die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung besprechen sollten. Soweit diese Person noch halbwegs im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann sie im Rahmen einer Betreuungsverfügung bestimmen, dass eine andere Person für sie als Betreuer bestellt werden soll. Das Vormundschaftsgericht wird dann diesen Wunsch bei seiner Entscheidung berücksichtigen.
  • Voraussetzung für die Anordnung einer Betreuung ist, dass die betroffene Person hilfsbedürftig und nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten vernünftig zu regeln.

Betreuung nur bei Hilfsbedürftigkeit und Fürsorgebedürfnis

  • Hilfsbedürftigkeit liegt bei psychischen Krankheiten, geistigen Behinderungen, seelischen Behinderungen oder körperlichen Behinderungen vor, die als weitere Voraussetzung ein Fürsorgebedürfnis erfordern. Das Gericht kann Ihrer Anregung nur Folge leisten und einen Betreuer bestellen, wenn die betroffene Person aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu besorgen. Beachten Sie, dass das Gericht vorab prüft, ob nicht andere Hilfemöglichkeiten bestehen - insbesondere, ob die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste möglich ist.
  • Sie sollten wissen, dass die Bestellung eines Betreuers nicht zur Folge hat, dass der Betreute geschäftsunfähig wird. Er wird auch nicht entmündigt. Spätestens nach fünf Jahren muss das Gericht über die Aufhebung oder die Verlängerung der Betreuung entscheiden.
  • Beachten Sie, dass ein Betreuer oft nur für Teilbereiche bestellt wird. So kann ihm das Vormundschaftsgericht die Betreuung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, in Gesundheitsfragen oder in Wohnungsangelegenheiten übertragen. Die betroffene Person wird dazu im Rahmen ihrer Möglichkeiten vom Gericht angehört.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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