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Erben auch Stiefkinder? - Wissenswertes zur Erbfolge

Stiefkinder sind erst durch Adoption verwandt und können erben.
Stiefkinder sind erst durch Adoption verwandt und können erben.
Im Erbrecht gilt die Blutsverwandtschaft. Stiefkinder erben nur dann, wenn sie den leiblichen Kinder des Stiefelternteils gleichgestellt werden. Dazu gibt das Gesetz den Weg vor.

Erben erster Ordnung sind nach dem Gesetz Abkömmlinge des Erblassers. Abkömmlinge sind die ehelichen und die unehelichen Kinder eines Elternteils. Sie erben gleichermaßen.

Stiefkinder erben als solche nichts

  • Heiratet ein Elternteil erneut, wird durch die Heirat zum Kind des Ehepartners allein kein Verwandtschaftsverhältnis begründet.
  • Diese Stiefkinder erwerben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Erbteil des Stiefelternteils. Im Erbfall erben sie nichts. Erben sind allein die leiblichen Kinder und der neue Ehegatte.
  • Wollen die Eltern, dass auch die jeweiligen Stiefkinder an ihrem Erbe teilhaben, müssen sie aktiv tätig werden und den vom Gesetz vorgegebenen Weg beschreiten. Tun sie nichts, verbleibt es dabei, dass Stiefkinder vom Erbe ausgeschlossen bleiben.

Wissenswertes zu Adoption und Erbanspruch

  • Um einen Erbanspruch zu erwerben, muss der Stiefelternteil das Kind adoptieren. Dann wird das Kind rechtlich den gemeinschaftlichen Kindern der Ehepartner (§ 1754 BGB) gleichgestellt.
  • Haben die Eltern keine gemeinsamen Kinder, wird das Stiefkind infolge der Adoption neben dem überlebenden Ehepartner alleiniger Erbe (auch des ursprünglichen Stiefelternteils).
  • Die Adoption setzt voraus, dass diese dem Wohl des Kindes dient und zwischen dem Stiefelternteil und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Der leibliche Elternteil des Kindes muss der Annahme zustimmen.
  • Stirbt der Stiefelternteil, bevor die Adoption ausgesprochen wurde, ist der Adoptionsantrag dennoch erfolgreich, wenn der Antrag beim Familiengericht eingereicht oder der Antrag notariell beurkundet und der Notar mit der Einreichung des Antrags beim Gericht beauftragt wurde.
  • Volljährige können nur als Kind angenommen werden, wenn eine Adoption sittlich  nicht zu beanstanden ist. Dazu muss bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden sein. Die Gerichte lehnen einen Adoptionsantrag meist ab, wenn überwiegende Interessen der leiblichen Kinder des Annehmenden entgegenstehen.
  • Adoptierte Stiefkinder erben neben den leiblichen Kindern des versterbenden Stiefelternteils zu gleichen Teilen. Sie können allerdings testamentarisch durchaus auf den Pflichtteil gesetzt und somit gegenüber anderen Kindern erbrechtlich benachteiligt werden.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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