Alle Kategorien
Suche

Erbschein beantragen - so geht's

Den Erbschein können Sie beim Nachlassgericht beantragen.
Den Erbschein können Sie beim Nachlassgericht beantragen.
Sobald ein naher Angehöriger verstorben ist und Sie als Erben in seinem Testament bestimmt hat, müssen Sie einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Dazu müssen Sie beim Nachlassgericht persönlich erscheinen, sich ausweisen und das Familienstammbuch vorlegen.

Was Sie benötigen:

  • Testament
  • Familienstammbuch
  • Personalausweis

Nachdem ein Verwandter verstorben ist, der Sie in seinem Testament zum Erben bestimmt hat, werden Sie zunächst vom Nachlassgericht angeschrieben. Es wird Ihnen auch eine Kopie des Testaments zugesandt. Bevor Sie aber das Erbe beanspruchen können, müssen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen.

So beantragen Sie einen Erbschein

  • Nachdem Sie darüber informiert wurden, dass jemand Sie als Erben bestimmt hat, gehen Sie zum zuständigen Nachlassgericht und weisen sich durch Vorlage des Personalausweises aus.
  • Es wird auch die Vorlage des Familienstammbuches verlangt. Anhand dessen ist erkennbar, in welchem Verwandtschaftsgrad Sie zu dem Erblasser standen. Außerdem kann das Nachlassgericht noch eventuell weitere Erbberechtigte ermitteln.
  • Dann müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass Ihnen keine weiteren Erbberechtigten in Form von unehelichen Kindern des Erblassers bekannt sind.
  • Der zuständige Sachbearbeiter auf dem Nachlassgericht protokolliert Ihren Besuch und die Antragsstellung. Dieses Protokoll müssen Sie unterschreiben und Sie müssen bestätigen, dass Sie alles verstanden haben, was der Sachbearbeiter Ihnen erläutert hat.
  • Als Letztes unterschreiben Sie dann den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins.
  • Sie bekommen den Erbschein aber nicht sofort ausgehändigt. Vom Nachlassgericht werden zunächst alle Personen angeschrieben, die gesetzlich erbberechtigt sind. Diese Personen haben dann zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen die Erteilung des Erbscheins einzulegen.
  • Sofern beim Nachlassgericht keine Widerspruchserklärungen in der vorgesehenen Frist eingegangen sind, wird Ihnen der Erbschein mit der Post zugestellt.
helpster.de Autor:in
Martin Lembke
Martin LembkeMartin ist ausgebildeter Landmaschinenmechaniker. Er lebt auf dem Land und bewirtschaften einen großen Obst- und Gemüsegarten. Hier ist er handwerklich stark gefragt und kann sich auch seinem größten Hobby den Autos widmen.
Teilen: