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Erbschein beantragen und das Formular zum Nachlassverzeichnis ausfüllen - das sollten Sie beachten

Ohne die richtigen Formulare lässt der Erbschein auf sich warten.
Ohne die richtigen Formulare lässt der Erbschein auf sich warten.
Kraft gesetzlicher Erbfolge oder durch ein Testament werden Sie zum Erben. Dafür müssen Sie keinen besonderen Antrag stellen. In vielen Fällen ist es aber erforderlich, dass Sie Ihre Erbenstellung durch einen Erbschein auch offiziell nachweisen. Sie beantragen diesen Nachweis beim Nachlassgericht, das von Ihnen zugleich das Formular für das Nachlassverzeichnis haben möchte.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis
  • Sterbeurkunde
  • Kontoauszüge
  • Rechnungen als Belege
  • nachgewiesene Schulden
  • Grundbuchauszüge

Gründe, einen Erbschein zu beantragen

Nicht immer, wenn Sie Erbe geworden sind, müssen Sie auch sofort einen Erbschein beantragen. Dieser kostet Gebühren und je nach Höhe des Erbes können Sie diese vermeiden.

  • Prüfen Sie immer zuerst, ob überhaupt ein positives Erbe da ist. Besteht der Nachlass aus einem Haufen Schulden, schlagen Sie lieber das Erbe aus. Dadurch ersparen Sie sich viel Ärger mit den Nachlassgläubigern.
  • Handelt es sich bei dem Verstorbenen um Ihren Ehepartner und das Erbe steht nur aus einem kleinen Bankguthaben, reicht der Bank auch in vielen Fällen die Sterbeurkunde. Dies gilt besonders, wenn Sie dort schon lange Kunde sind und Ihre familiären Verhältnisse bekannt sind.
  • Liegt ein Testament vor, in dem Sie als Erbe benannt sind, reicht häufig ebenfalls die vom Nachlassgericht bescheinigte Testamentseröffnung.
  • Anders sieht es aus, wenn mehrere Erben, komplizierte testamentarische Regelungen und ein doch beachtliches Erbe zu regeln sind. Hier werden Sie nicht vermeiden können, zur Abwicklung einen Erbschein zu beantragen und die Formulare zum Nachlassverzeichnis auszufüllen.
  • Auch dann, wenn Sie ein entfernterer Verwandter oder gar überhaupt kein Familienmitglied sind, legitimieren Sie sich als Erbe über den Erbschein.

Mündlicher Antrag und das Formular vom Nachlassgericht

  • Zuständig für die Erteilung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht. Sie können über einen Notar den Antrag stellen oder Sie gehen einfach zum Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte.
  • Erklären Sie den Antrag zu Protokoll. Damit verkünden Sie gegenüber dem zuständigen Rechtspfleger, dass Sie Ihre Rechte wahrnehmen. Er protokolliert alles und teilt Ihnen auch zumeist mit, welche genauen Unterlagen noch benötigt werden.
  • Nehmen Sie immer Ihren Personalausweis und eine Sterbeurkunde des Erblassers mit zum Termin.
  • Sie erhalten mit dem Verfahren ein Formular, durch das das Nachlassverzeichnis errichtet wird. Dieses hat besonders die Bedeutung, dass der Wert des Nachlasses bestimmt und so auch die Gebühren für das Verfahren festgesetzt werden können.
  • Füllen Sie das Nachlassverzeichnis nach bestem Wissen und Gewissen sowie allen Ihnen zur Verfügung stehenden Belegen aus. Einige werden Sie gesondert anfordern müssen. Dazu gehört die Bescheinigung der Bank auf die Kontostände zum Todestag.
  • Vergessen Sie nicht, die Kosten der Bestattung und eines angemessenen Grabsteins in das Formular aufzunehmen. Solche Verbindlichkeiten mindern den Nachlasswert und damit auch die Kosten des Verfahrens.
  • Schulden gehören immer in das Nachlassverzeichnis, denn auch sie mindern den Wert. Dies sind alles Verbindlichkeiten, die Sie als Erbe schließlich später auszugleichen haben.
  • Wenn Sie nicht genau sicher sind, wie hoch ein Wert ist, schätzen Sie, ohne überschwänglich zu werden. Auch wenn Sie sich über das Erbe freuen, müssen Sie nicht gleich den Wert des Erbes damit nach oben treiben. Bei Immobilien oder größeren Wertgegenständen wie Fahrzeugen bleiben Sie deswegen sehr realistisch.
  • Hausrat, Kleidung, Möbel oder einfache Armbanduhren können Sie ohne Wert ansetzen. Wenn Sie nicht genau sicher sind, wie hoch ein Wert ist, schätzen Sie, ohne überschwänglich zu werden.
  • Etwas anderes gilt natürlich, wenn Sie es mit einem Erbe voller Antiquitäten und Luxusgüter zu tun haben.

Es kann zwar eine Weile dauern, wenn Sie den Erbschein beantragen, aber in den meisten Fällen wird er antragsgemäß erteilt.

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