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Erstausstattung bei Hartz 4 - so setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Was gehört zur Erstausstattung bei Hartz 4?
Was gehört zur Erstausstattung bei Hartz 4?
Wie heißt es so schön: Einmalleistungen gibt es gemäß SGB II grundsätzlich nicht mehr, aber es gibt Ausnahmen. Die Erstausstattung ist eine solche Ausnahme für Empfänger von Hartz 4 und natürlich gibt es viele Richtlinien, die Zahlungen für die Erstausstattung regeln.

Voraussetzungen für  Beihilfe zur Erstausstattung

  • Die wichtigste Voraussetzung für die Übernahme der Erstausstattung im Rahmen der Leistungen nach ALG 2 (Hartz 4) ist, dass Sie erstmalig eine eigene Wohnung anmieten. Im Rahmen eines Umzugs gibt es keine extra Leistungen nach Hartz 4.
  • Da besonders jüngere Leistungsempfänger angehalten werden sollen, langfristig ohne staatliche Leistungen auszukommen, besteht ein Anspruch auf die Erstausstattung beim Auszug aus der elterlichen Wohnung nur dann, wenn die ARGE auch die laufenden Kosten übernimmt.
  • Es muss grundsätzlich ein gravierender Einschnitt in die persönlichen Lebensverhältnisse gegeben sein, der einen Anspruch auf die Erstausstattung begründet. So ein Einschnitt kann eine Schwangerschaft, eine Geburt oder die Notwendigkeit, eine eigene Wohnung zu beziehen, sein.

Was bei Hartz 4 zur Ausstattung gehört

  • Eine einfache Erstausstattung der Wohnung, mit Einrichtungsgegenständen und Elektrogeräten wie Herd, Kühlschrank oder Waschmaschine wird für Hartz 4-Empfänger von der ARGE übernommen.
  • Die Erstausstattung für Bekleidung wird bei Schwangerschaft und Geburt übernommen.
  • Grundsätzlich gilt, dass für die Erstausstattung bei Hartz 4 ein Pauschalbetrag ausgezahlt werden kann, den Sie zur freien Verwendung haben, oder dass Sie die Verwendung nachweisen müssen bzw. nur Gutscheine bekommen. Die ARGE kann auch verlangen, dass Sie gebrauchte Gegenstände übernehmen, statt die Erstausstattung neu zu kaufen. Wie das im Einzelnen geregelt ist, ist unterschiedlich und liegt oft im Ermessen des Sachbearbeiters.

Antrag auf Beihilfe zur Erstausstattung bei Hartz 4

  • Klären Sie mit der zuständigen Stelle, die Sie betreut, ob und in welchem Maße Ihnen Beihilfen zur Erstausstattung zustehen, bevor Sie eine Wohnung anmieten. Dort bekommen Sie auch das Antragsformular und Hilfe beim Ausfüllen.
  • Wenn Sie schwanger sind, legen Sie ein entsprechendes Attest vor, aus dem auch der erwartete Geburtstermin ersichtlich ist.
  • Suchen Sie im Zweifel eine Beratungsstelle, z.B. von Pro Familia oder den Kirchen, auf. Auch dort kann man Ihnen bei konkreten Fragen weiterhelfen.
  • Bleiben Sie beim Antrag ehrlich und rechnen Sie damit, dass man Ihre Angaben vor Ort überprüfen wird. Es ist nicht glaubwürdig, dass Sie eine Babyausstattung und eine Waschmaschine dringend brauchen, wenn die neuste Spielekonsole und der große Fernseher davon zeugen, dass Sie durchaus Mittel haben, um sich etwas zu kaufen.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, dass man Ihnen bei der Anschaffung mit einem Darlehen hilft, das Sie mit bis zu 10% Abschlag vom Regelsatz zurückzahlen müssen.
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