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Ersteinrichtungsgeld beantragen - so geht's

So gelingt die Ersteinrichtung für's Baby.
So gelingt die Ersteinrichtung für's Baby.
Ersteinrichtungsgeld beantragen – so geht’s Wenn jemand gerade seine Ausbildung beendet hat und auf eigenen Füßen stehen möchte, ist es besonders am Anfang schwer, Geld für die erste Wohnungseinrichtung zusammenzukratzen. Gleichfalls hat es eine junge alleinstehende werdende Mutter besonders schwer, die Erstausstattung rechtzeitig komplett zu bekommen. Wie kann man vom Staat verschiedene Zuschüsse bekommen?

Wie man Ersteinrichtungsgeld beantragen kann

  • Bis vor einigen Jahren konnten viele Gruppen von Personen für verschiedene Gelegenheiten beim Sozialamt Gelder beantragen. Seit der Umstellung auf Hartz IV hat sich in dieser Hinsicht nicht allzu viel geändert. Auch durch das Arbeitsamt kann man in verschiedenen Situationen besondere Beihilfen bekommen, wenn teilweise auch nur als zinsloses Darlehen.
  • Dass die Behörden vor einer Zahlung versuchen, diese abzuwenden, wissen die meisten Leute noch von den Zeiten des Sozialamtes, als die Antragsteller regelrecht als Bittsteller beim zuständigen Sachbearbeiter auftreten mussten. Die Zeiten des Sozialamtes sind für solche Angelegenheiten zwar vorbei, doch die für solche Angelegenheiten zuständigen Sachbearbeiter haben sich nicht großartig verändert.

Ersteinrichtungsgeld ist eine rechtliche Sache

  • Junge Leute möchten nicht bis zum dreißigsten oder vierzigsten Lebensjahr bei ihren Eltern wohnen, auch wenn sie derzeit Leistungen aus Hartz IV erhalten. Wenn die familiäre Lage zu angespannt ist, kann diese junge Person bei der zuständigen ARGE einen Antrag auf Ersteinrichtungsgeld stellen.
  • Hierfür braucht es kein besonderes Formular, denn ein einfacher schriftlicher Antrag auf diese staatliche Beihilfe reicht vollkommen aus. Zunächst muss die junge Person beim zuständigen Wohnungsamt einen Antrag auf eine Wohnung stellen. Hierfür braucht die Person jedoch keinen schriftlichen Antrag stellen, es genügt ein mündlicher Antrag, welcher schnell genehmigt wird. Hat man die Wohnung sicher, muss man den Antrag auf Ersteinrichtungsgeld konkret stellen, da eine Amtsperson die Sachlage vor Ort begutachtet und danach den Bedarf ermittelt.

Die Vorfreude auf das erste Baby

  • Wer Empfänger von Hartz IV ist und sich in einem schwangeren Zustand befindet, hat gesetzlichen Anspruch auf eine komplette Erstausrüstung für das erwartete Baby. Befindet sich die werdende junge Mutter noch in häuslicher Gemeinschaft bei den Eltern, so stehen ihr genau die gleichen finanziellen Hilfen zu, als wenn die werdende Mutter eine eigene Wohnung gemietet hätte.
  • Die Sachbearbeiter werden versuchen, durch verschiedene Fragen herauszufinden, ob die Eltern eine finanzielle Beihilfe geben, doch kann die werdende Mutter diese Fragen mit ruhigem Gewissen verweigern, denn es geht nur um sie und ihr erwartetes Baby.
  • Bewohnt die junge werdende Mutter eine eigene Wohnung, welche ebenfalls durch die ARGE bezahlt wird, so hat sie vollen Anspruch auf Ersteinrichtungsgeld für das erwartete Baby. Was die ARGE allerdings verweigern kann, ist ein Umzug in eine größere Wohnung aufgrund des Babys. Die ARGE kann von der werdenden Mutter verlangen, dass sie bis zum 5. Lebensjahr mit dem Kind in einer Zweizimmerwohnung verbleibt. Erst wenn das Kind in die Schule kommt, hat sie als alleinstehende Mutter Anrecht auf eine Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung.

Die erste Arbeitsstelle und erste Wohnung

  • Ein junger Mensch, welcher seine Lehre gerade beendet hat und eine erste Anstellung nur weit entfernt von der elterlichen Wohnung antreten kann, hat Anspruch auf Ersteinrichtungsgeld und kann dieses direkt beim Arbeitsamt des neuen Wohnortes beantragen. Zudem kann er für den Umzug in die neue Stadt beim Arbeitsamt des bisherigen Wohnortes Umzugsgeld beantragen. Hier kann es aber durchaus sein, dass ihm nur die Kosten für einen Leihwagen bezahlt werden, da sein Hausstand ja noch sehr klein ist.
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